Einmal kurz losfahren „nur schnell um die Ecke“ – und plötzlich siehst du kaum noch die Strasse.
Genau das ist im Kanton Zug am Freitagmorgen mehrfach passiert.
Die Polizei stoppte mehrere sogenannte «Iglufahrer». Jetzt drohen Anzeigen – und es gibt einen klaren Appell an alle, die im Winter ins Auto steigen.
Was in Zug passiert ist
Am Freitagmorgen, 28. November 2025, kontrollierte die Zuger Polizei in:
-
Baar
-
Unterägeri
-
Menzingen
Dabei wurden sechs Fahrzeuglenkende angehalten, die mit vereisten Scheiben und damit stark eingeschränktem Sichtfeld unterwegs waren.

Die fehlbaren Lenkerinnen und Lenker werden:
-
verzeigt
-
und müssen sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Warum „Iglufahren“ kein Kavaliersdelikt ist
Vereiste oder beschlagene Scheiben sind nicht nur lästig – sie sind brandgefährlich.
Wer nur durch ein kleines Sichtloch fährt, hat im Ernstfall keine Chance:
-
Fussgängerinnen oder Velofahrer rechtzeitig zu sehen
-
plötzliches Bremsen vor einem Hindernis zu erkennen
-
korrekt einzuschätzen, was seitlich passiert
Kurz gesagt: Das Risiko für schwere Unfälle steigt massiv.

Was das Gesetz verlangt
Das Strassenverkehrsgesetz schreibt vor:
-
Das Fahrzeug muss betriebssicher sein
-
Die Lenkerin oder der Lenker muss freie Sicht in alle Richtungen haben
Das bedeutet konkret:
-
Frontscheibe komplett eisfrei
-
vordere Seitenscheiben komplett eisfrei
-
Aussenspiegel komplett frei
-
Schnee auf Dach und Motorhaube entfernen
(sonst kann er beim Bremsen oder Fahren andere gefährden)










