Zoll Mitarbeitende kontrollierten im Kurierverkehr verdächtige PET-Flaschen aus Südafrika
Kontrolle im Kurierverkehr
Am 19. Januar 2026 kontrollierten Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) im Kurierverkehr in der Region Zürich eine Sendung aus Südafrika, adressiert an eine Privatperson im Kanton St. Gallen:
Inhalt: 18 PET-Flaschen à 2 Liter, gefüllt mit violetter, sirupartiger Flüssigkeit
Besonderheiten: unterschiedliche Füllmengen, teilweise bereits geöffnete Kunststoffverschlüsse
Verdacht auf Betäubungsmittel
Analyse der Substanz
Die Flüssigkeit wurde vom Forensischen Institut Zürich untersucht:
Ergebnis: positiv auf Codein, Paracetamol und Promethazin
Da Codein in dieser Menge und Aufmachung unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, wurde der Fall zur weiteren Bearbeitung an die Kantonspolizei St. Gallen übergeben
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Hintergrund BAZG
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit ist zuständig für:
Grenzschutz, Sicherheits- und Kontrollfunktionen
Erhebung von Zöllen und Abgaben (rund ein Drittel der Bundeseinnahmen)
Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und irregulärer Migration
Kontrolle von Waren, Personen und Transportmitteln, inkl. Heilmittel, Artenschutz und Markenschutz
Schwerpunkte der Weiterentwicklung: Digitalisierung, Transformationsprogramm DaziT und Totalrevision des Zollgesetzes für effizientere Grenzprozesse.










