Ein Auffahrunfall in Zuben hätte glimpflich enden können – doch der Verursacher entschied sich für die Flucht.
Er verliess die Unfallstelle, ignorierte die Polizei und war fahrunfähig unterwegs.
Was dann passierte, zeigt ein klassisches Beispiel für unverantwortliches Verhalten im Strassenverkehr.
Auffahrunfall und anschliessende Flucht
Kollision an Lichtsignalanlage
Am Mittwochabend, 26. November 2025, war ein 28-jähriger Autofahrer gegen 18.15 Uhr auf der Hauptstrasse von Herrenhof Richtung Zuben unterwegs.
Eingangs Dorf hielt er an einer Baustellenampel an.
Ein nachfolgender 37-jähriger Autofahrer bemerkte dies zu spät – und prallte auf das stehende Auto auf.
Doch anstatt anzuhalten, flüchtete er mit seinem beschädigten Fahrzeug vom Unfallort.
Polizeipatrouille entdeckt flüchtigen Fahrer
Fahrer ignoriert Blaulicht und Stoppsignal
Wenig später entdeckte eine Patrouille der Kantonspolizei Thurgau das gesuchte Auto auf der Strecke Richtung Landschlacht.
Trotz eingeschaltetem Blaulicht und der Leuchtmatrix „Stopp Polizei“ reagierte der Lenker nicht – und fuhr weiter.
Schliesslich konnte er an seinem Wohnort angehalten werden.
Fahrer war fahrunfähig
Führerausweis entzogen
Der 37-jährige Tunesier wurde als fahrunfähig beurteilt.
Eine Blut- und Urinprobe wurde angeordnet, der Führerausweis zuhanden des Strassenverkehrsamtes eingezogen.
Die Ermittlungen zur genauen Ursache der Fahrunfähigkeit laufen.
Drei Personen leicht verletzt
Mitfahrer suchten selbständig Arzt auf
Der 28-jährige Unfallbeteiligte sowie zwei Mitfahrer – 57 und 83 Jahre alt – wurden leicht verletzt und suchten selbständig einen Arzt auf.
Der entstandene Sachschaden beträgt mehrere tausend Franken.
Der Fall aus Zuben zeigt deutlich:
Flucht verschlimmert die Lage – juristisch und menschlich.










