Ein Bauprojekt kurz vor der Fertigstellung – und plötzlich ein Bild der Verwüstung.
In Wettingen AG haben Unbekannte in einer Neubauüberbauung erheblichen Schaden angerichtet und gleichzeitig mehrere Baumaschinen gestohlen.
Die Polizei spricht von einem schweren Fall von Einbruch und Vandalismus.
Einbruch auf Baustelle an der Bahnhofsstrasse
Am Freitag, 15. Mai 2026, ging bei der Kantonspolizei Aargau die Meldung eines Bauarbeiters ein.
Dieser stellte fest, dass über den vergangenen Feiertag in ein Baustellenmagazin an der Bahnhofsstrasse eingebrochen worden war.
Baumaschinen entwendet
Nach ersten Erkenntnissen wurden mehrere Maschinen aus dem Lager gestohlen.
Der genaue Wert des Diebesguts ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen.

Wohnungen mutwillig verwüstet
Im Verlauf der polizeilichen Abklärungen zeigte sich das Ausmass der Tat.
Unbekannte Täter verschafften sich offenbar Zugang zur Neubauüberbauung und richteten dort erheblichen Schaden an.
Massive Sachbeschädigung
In mehreren Wohnungen wurden:
- Platten zerschlagen
- Wände mit Gips beschmiert
- Farbe grossflächig verteilt
- Innenräume verwüstet
Der Schaden dürfte beträchtlich sein.
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Polizei sichert Spuren
Die Kantonspolizei Aargau führte vor Ort eine umfassende Spurensicherung durch.
Dabei wurden mögliche Hinweise auf die Täterschaft gesichert und ausgewertet.
Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.

Zeugenaufruf der Kantonspolizei Aargau
Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe.
Gesucht werden Personen, die im Bereich der Bahnhofsstrasse in Wettingen verdächtige Beobachtungen gemacht haben.
Hinweise können helfen
Mögliche Beobachtungen:
- Personen oder Fahrzeuge im Baustellenbereich
- Lärm in der Nacht oder über Feiertage
- Unbefugte Zutritte zur Baustelle
Kontakt
Kantonspolizei Aargau – Stützpunkt Baden
Telefon: 056 200 11 11 E-Mail: stuetzpunkt.baden@kapo.ag.ch
Hoher Schaden und laufende Ermittlungen
Die Kombination aus Einbruch und mutwilliger Zerstörung macht den Fall besonders schwerwiegend.
Noch ist unklar, ob die Täter gezielt vorgingen oder ob es sich um spontane Vandalenakte handelt.
Auch ein Zusammenhang zwischen Diebstahl und Sachbeschädigung wird geprüft.






