Plötzlich Schnee, glatte Strassen und der erste Frost – viele Autofahrer in der Schweiz fragen sich jedes Jahr: Ab wann sind Winterreifen Pflicht?
Die Antwort ist komplexer, als man denkt. Wer falsch entscheidet, riskiert nicht nur Bussen, sondern auch den Versicherungsschutz.
Gibt es eine Winterreifenpflicht in der Schweiz?
Überraschung: Es gibt keine explizite Winterreifenpflicht im Gesetz.
Doch das bedeutet nicht, dass man ohne Winterpneus im Winter fahren darf.
Wer mit Sommerreifen bei Schnee oder Eis unterwegs ist, gilt als verkehrsuntauglich.
Bei einem Unfall droht Mitschuld, selbst wenn man nicht Hauptverursacher ist.
Versicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern.
Kurz: Es gibt keine Pflicht auf dem Papier, aber eine klare Pflicht durch die Praxis.
Die Faustregel „O bis O“
Autoprofis empfehlen die Faustregel:
Oktober bis Ostern = Winterpneus
Das deckt den typischen Zeitraum ab, in dem Strassen glatt oder verschneit sein können.
Vorteile von Winterpneus:
Bessere Bodenhaftung bei Temperaturen unter 7°C
Kürzerer Bremsweg auf Schnee und Eis
Stabileres Fahrverhalten in Kurven
Was droht bei Verstössen?
Strafen & Folgen
Busse bei Verkehrsbehinderung durch ungeeignete Bereifung
Mitschuld bei Unfällen – auch ohne direktes Verschulden
Probleme mit der Versicherung, z. B. Kürzung der Vollkaskoleistungen
Besonders heikel: Wenn man mit Sommerreifen auf Schneefahrbahn andere gefährdet, kann sogar der Führerausweis entzogen werden.
Winterpneus im Ausland – wichtig für Reisen
Viele Nachbarländer der Schweiz haben klare Winterreifenpflichten:
Deutschland: Pflicht bei winterlichen Strassenverhältnissen
Österreich: Vom 1. November bis 15. April
Italien (Südtirol): 15. November bis 15. April
Wer über die Grenze fährt, muss sich also unbedingt an die jeweiligen Vorschriften halten.
Winterpneus sind in der Schweiz nicht wörtlich vorgeschrieben – aber faktisch unverzichtbar.
Wer sicher fahren und rechtlich auf der sicheren Seite sein will, rüstet spätestens im Oktober um.







