Wer in der Schweiz nie gearbeitet und deshalb keine AHV-Beiträge bezahlt hat, erhält grundsätzlich keine normale AHV-Rente. Die Altersvorsorge basiert auf den während des Erwerbslebens geleisteten Beiträgen.
Trotzdem gibt es mögliche Unterstützungen:
Keine AHV-Rente ohne Beiträge
Für eine volle AHV-Rente müssen Versicherte während der gesamten Beitragsdauer AHV-Beiträge bezahlt haben. Wer nie Beiträge geleistet hat, hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Altersrente.
Ergänzungsleistungen können helfen
Personen im Rentenalter, die in der Schweiz wohnen und nicht genügend Einkommen oder Vermögen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Ergänzungsleistungen (EL) beantragen. Diese sollen das Existenzminimum sichern.
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Die Höhe hängt von der persönlichen Situation ab:
- Wohnkosten
- Krankenkassenprämien
- Vermögen
- weitere Einnahmen
Beispiel
Eine Person im Rentenalter ohne AHV-Rente könnte bei fehlenden finanziellen Mitteln durch Ergänzungsleistungen ungefähr den Betrag erhalten, der zur Deckung des gesetzlich berechneten Existenzbedarfs nötig ist. Der konkrete Betrag kann je nach Kanton und Lebenssituation stark variieren.
Wer nie gearbeitet hat, aber verheiratet war, kann zudem unter Umständen über den Ehepartner AHV-Ansprüche erhalten (z. B. über die gemeinsame Beitragszeit).
Kurz gesagt: Wer in der Schweiz nie gearbeitet hat, bekommt normalerweise keine eigene AHV-Rente. Ohne eigenes Einkommen oder Vermögen kann aber eine Unterstützung über Ergänzungsleistungen möglich sein.






