Die Schweiz hat über hunderttausend Paragraphen. Und einige davon sind so absurd, dass man zweimal hinschauen muss. Darf man wirklich keinen Hund essen – oder doch? Ist das Toilettenspülen nachts wirklich verboten? Und warum braucht ein Meerschweinchen per Gesetz einen Freund? Hier sind die kuriosesten, lustigsten und echten Gesetze der Schweiz – alle real, alle in Kraft.
Das Wichtigste in Kürze
- Nachts die Toilette spülen ist in Etagenwohnungen verboten – Lärmschutz
- Hund oder Katze essen ist legal – aber nur alleine zu Hause
- Ein Fisch-Selfie kostet im Kanton Zürich eine Busse
- Meerschweinchen müssen zu zweit leben – Gesetz!
- Nacktwandern in Appenzell ist seit 2011 verboten und kostet 200 Franken
- Wer in Urdorf ZH an einer Hochzeit schiesst, zahlt 100 Franken Busse
- Bier Pong ist im Kanton Neuenburg seit 2015 in Bars verboten
- Bis 2015 flog die Schweizer Luftwaffe nur zu Bürozeiten: 8–17 Uhr
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Die 12 lustigsten Gesetze der Schweiz
- Nachts die Toilette spülen? Verboten! Wer in einer Etagenwohnung lebt, darf nach 22 Uhr die Toilettenspülung nicht mehr betätigen – das Plätschern könnte die Nachbarn stören. Ebenfalls verboten: Autotür laut zuknallen, High Heels in der Wohnung tragen und in einigen Kantonen im Stehen urinieren. Die gesetzliche Nachtruhe gilt von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens.
- Hund und Katze essen – ist legal. Fast. In der Schweiz ist es erlaubt, Hunde- und Katzenfleisch zu essen – für den Eigengebrauch. Der Haken: Sobald man eine Person einlädt, die nicht im gleichen Haushalt lebt, wird die Dinnerparty zur Straftat. Eine Dinnerparty mit Hundebraten ist kriminell – ein privates Mahl hingegen nicht.
- Fisch-Selfie im Kanton Zürich: Busse droht Wer einen Fisch fängt, ein Foto macht und ihn dann wieder freilässt, begeht im Kanton Zürich gleich zwei Vergehen. Es ist verboten, einen Fisch über dem Mindestmass wieder freizulassen. Das Selfie gilt als Beweis und kostet extra Busse. 2013 wurden drei Fischer wegen eines 1,20 Meter langen Hechts ermittelt.
- Meerschweinchen braucht per Gesetz einen Freund Meerschweinchen sind soziale Tiere und dürfen in der Schweiz nicht alleine gehalten werden. Dasselbe gilt für Wellensittiche, Goldfische, Lamas, Alpakas und Pferde. Bei Verstoss drohen Bussen von mehreren Hundert Franken. Es gibt sogar einen «Meerschweinchen-Verleihservice» für ältere Menschen, deren Tier gestorben ist.
- Nacktwandern in Appenzell – verboten seit 2011 Das Bundesgericht bestätigte 2011 das kantonale Verbot des Nacktwanderns. Offizieller Tatbestand: «unanständiges Benehmen». Seither hängen Verbotsschilder an den Wanderwegen. Wer trotzdem nackt wandert, zahlt 200 Franken Busse.
- Hochzeit schiessen in Urdorf: 100 Franken Busse In der Gemeinde Urdorf ZH ist es verboten, an Hochzeiten zu schiessen. Wer dennoch in die Luft ballert, zahlt 100 Franken Busse. Das Gesetz existiert wirklich – und wurde aus einem konkreten Anlass erlassen.
- Bier Pong in Neuenburg – verboten Im Kanton Neuenburg ist Bier Pong in Bars seit 2015 verboten. Das Verbot gilt für alle Trinkspiele – zum Schutz vor «übermässigem Kampfgeist». Neuenburg ist der einzige Kanton der Schweiz mit diesem Verbot.
- Wäsche sonntags aufhängen – verboten In der Schweiz ist es verboten, an Sonntagen Wäsche draussen aufzuhängen. Offizieller Grund: Es sieht nicht schön aus. Der Sonntag ist in der Schweiz heilig – auch für die Wäscheleine.
- Auto umparken ohne Fahrt – 40 Franken Busse Wer sein Auto umparkt, ohne zwischendurch kurz in den fliessenden Verkehr einzufahren, zahlt 40 Franken Busse. Wer das Auto verlässt, ohne den Zündschlüssel abzuziehen: 60 Franken.
- Velo fahren ohne Hände – 20 Franken Busse Wer auf dem Velo den Lenker loslässt – auch nur kurz – riskiert 20 Franken Busse. Keine Ausnahme für Kunstradfahrer.
- Tanzverbot an Karfreitag In mehreren Kantonen ist es verboten, an Karfreitag zu tanzen. Das Verbot gilt an hohen kirchlichen Feiertagen. Das Verbot an den Vorabenden wurde mittlerweile aufgehoben.
- Schweizer Luftwaffe flog nur zu Bürozeiten Bis 2015 war die Schweizer Luftwaffe offiziell nur von 8 bis 17 Uhr einsatzbereit. 2013 musste die Schweiz Frankreich und Italien um Hilfe bitten, als ein Flugzeug entführt wurde – weil in der Schweiz gerade Feierabend war. Seit 2015 ist die Luftwaffe auch ausserhalb der Bürozeiten erreichbar.
Fazit: Die Schweiz macht eben alles – auch die Gesetze – ein bisschen gründlicher als der Rest der Welt. Hinter jedem kuriosen Gesetz steckt ein reales Erlebnis, das die Behörden zur Reaktion zwang. Über hunderttausend Paragraphen. Und jeder einzelne wurde irgendwann gebraucht.






