Lichterketten am Auto? Rentiergeweih am Fenster?
In der Weihnachtszeit schmücken viele nicht nur Haus und Garten – sondern auch ihr Fahrzeug.
Doch Vorsicht: Einige Deko-Ideen sind nicht nur gefährlich, sondern kosten schnell richtig Geld. Und im schlimmsten Fall verliert das Auto sogar die Betriebserlaubnis.
Was im Strassenverkehr erlaubt ist – und was verboten bleibt
Deko am stehenden Auto: fast alles erlaubt
Solange Ihr Auto geparkt ist, dürfen Sie es schmücken, wie Sie möchten.
Glitzer, Figuren, LED – alles erlaubt.
Aber: Vor der Fahrt muss alles wieder ab.
Deko am fahrenden Auto: klare Regeln der StVO und StVZO
Laut focus.de entscheidet die Strassenverkehrsordnung eindeutig:
Weihnachtsdeko ist nur sehr eingeschränkt erlaubt, sobald das Auto fährt.
Schon kleine Verstösse können Bussgelder oder den Verlust der Betriebserlaubnis auslösen.
1. Lichterketten und beleuchtete Figuren – komplett verboten
Weihnachtliche Lichter sind am Auto grundsätzlich untersagt.
Die StVZO erlaubt nur die serienmässige Fahrzeugbeleuchtung.
Verboten sind:
LED-Ketten
blinkende Figuren
zusätzliche Lichtquellen innen oder aussen
Risiken:
bis zu 20 Euro Bussgeld
erloschene Betriebserlaubnis
Blendgefahr für andere Verkehrsteilnehmer
2. Deko am Rückspiegel: Sicht darf nicht eingeschränkt sein
Kugeln, Mistelzweige oder Figuren sehen nett aus, sind aber problematisch.
Laut § 23 StVO gilt:
Das Sichtfeld des Fahrers muss immer frei bleiben.
Schon kleine Hänger können die Sicht beeinflussen.
Bussgeld: 10 Euro.
3. Figuren auf dem Armaturenbrett: nur fest gesichert
Lose Deko wird bei einer Vollbremsung zum Geschoss.
Erlaubt ist nur, was sicher befestigt ist.
Strafen bei Verstoss:
bis zu 75 Euro
1 Punkt in Flensburg
4. Aussendeko: Rentierkostüm & Co. – erlaubt, aber mit Grenzen
Beliebt sind:
Rentiergeweih am Fenster
rote Nase am Kühlergrill
Das ist grundsätzlich erlaubt, wenn:
die Sicht nicht behindert wird
die Befestigung sicher ist
die Hersteller-Hinweise zur Höchstgeschwindigkeit beachtet werden
Löst sich Deko während der Fahrt, haftet im Zweifel der Fahrer.
Empfehlung:
Bei Fahrten über 50 km/h und auf der Autobahn Aussendeko lieber entfernen.
Diese Fahrzeugteile müssen immer frei bleiben
Egal ob Innen- oder Aussendeko – diese Stellen dürfen niemals verdeckt werden:
Spiegel
Scheinwerfer
Blinker
Kennzeichen
Strafen:
bis zu 35 Euro Bussgeld bei verdeckten Leuchten
65 Euro bei verdecktem Kennzeichen
möglicher Verlust der Betriebserlaubnis
Wenn das Fahrzeug „nicht vorschriftsmässig“ wird
Verstösst die Dekoration gegen gesetzliche Vorgaben, gilt das Auto als nicht vorschriftsmässig.
Folgen:
bis zu 120 Euro Bussgeld
1 Punkt in Flensburg
Probleme mit der Versicherung im Schadensfall







