Lichterketten am Auto? Rentiergeweih am Fenster?
In der Weihnachtszeit schmücken viele nicht nur Haus und Garten – sondern auch ihr Fahrzeug.
Doch Vorsicht: Einige Deko-Ideen sind nicht nur gefährlich, sondern kosten schnell richtig Geld. Und im schlimmsten Fall verliert das Auto sogar die Betriebserlaubnis.
Was im Strassenverkehr erlaubt ist – und was verboten bleibt
Deko am stehenden Auto: fast alles erlaubt
Solange Ihr Auto geparkt ist, dürfen Sie es schmücken, wie Sie möchten.
Glitzer, Figuren, LED – alles erlaubt.
Aber: Vor der Fahrt muss alles wieder ab.
Deko am fahrenden Auto: klare Regeln der StVO und StVZO
Laut focus.de entscheidet die Strassenverkehrsordnung eindeutig:
Weihnachtsdeko ist nur sehr eingeschränkt erlaubt, sobald das Auto fährt.
Schon kleine Verstösse können Bussgelder oder den Verlust der Betriebserlaubnis auslösen.
1. Lichterketten und beleuchtete Figuren – komplett verboten
Weihnachtliche Lichter sind am Auto grundsätzlich untersagt.
Die StVZO erlaubt nur die serienmässige Fahrzeugbeleuchtung.
Verboten sind:
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LED-Ketten
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blinkende Figuren
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zusätzliche Lichtquellen innen oder aussen
Risiken:
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bis zu 20 Euro Bussgeld
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erloschene Betriebserlaubnis
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Blendgefahr für andere Verkehrsteilnehmer
2. Deko am Rückspiegel: Sicht darf nicht eingeschränkt sein
Kugeln, Mistelzweige oder Figuren sehen nett aus, sind aber problematisch.
Laut § 23 StVO gilt:
Das Sichtfeld des Fahrers muss immer frei bleiben.
Schon kleine Hänger können die Sicht beeinflussen.
Bussgeld: 10 Euro.
3. Figuren auf dem Armaturenbrett: nur fest gesichert
Lose Deko wird bei einer Vollbremsung zum Geschoss.
Erlaubt ist nur, was sicher befestigt ist.
Strafen bei Verstoss:
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bis zu 75 Euro
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1 Punkt in Flensburg
4. Aussendeko: Rentierkostüm & Co. – erlaubt, aber mit Grenzen
Beliebt sind:
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Rentiergeweih am Fenster
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rote Nase am Kühlergrill
Das ist grundsätzlich erlaubt, wenn:
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die Sicht nicht behindert wird
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die Befestigung sicher ist
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die Hersteller-Hinweise zur Höchstgeschwindigkeit beachtet werden
Löst sich Deko während der Fahrt, haftet im Zweifel der Fahrer.
Empfehlung:
Bei Fahrten über 50 km/h und auf der Autobahn Aussendeko lieber entfernen.
Diese Fahrzeugteile müssen immer frei bleiben
Egal ob Innen- oder Aussendeko – diese Stellen dürfen niemals verdeckt werden:
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Spiegel
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Scheinwerfer
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Blinker
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Kennzeichen
Strafen:
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bis zu 35 Euro Bussgeld bei verdeckten Leuchten
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65 Euro bei verdecktem Kennzeichen
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möglicher Verlust der Betriebserlaubnis
Wenn das Fahrzeug „nicht vorschriftsmässig“ wird
Verstösst die Dekoration gegen gesetzliche Vorgaben, gilt das Auto als nicht vorschriftsmässig.
Folgen:
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bis zu 120 Euro Bussgeld
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1 Punkt in Flensburg
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Probleme mit der Versicherung im Schadensfall










