Neuer Gesetzesrahmen stärkt Opferschutz und Prävention
Im Kanton Wallis tritt am 1. November 2025 das revidierte Gesetz über häusliche Gewalt (GhG) in Kraft. Der Staatsrat hat die Änderungen zusammen mit der angepassten Ausführungsverordnung (VhG) beschlossen.
Ziel ist es, Betroffene besser zu schützen, Rückfälle zu verhindern und die Prävention zu verstärken.
Die Revision schafft eine engere Zusammenarbeit zwischen Polizei, Beratungsstellen und Justiz – und erkennt Kinder erstmals als eigenständige Opfer häuslicher Gewalt an.
Polizei erhält mehr Handlungsspielraum
Neu kann die Kantonspolizei Wallis nicht nur eine sofortige Wegweisung, sondern auch ein Kontakt- oder Rayonverbot aussprechen.
Zudem sind gewaltausübende Personen verpflichtet, drei sozialtherapeutische Gespräche bei der Gewaltberatung der Caritas Wallis zu absolvieren – bislang war nur ein Gespräch vorgeschrieben.
Diese Gespräche gelten als Hilfsmassnahme, nicht als Strafe, und werden vom Staat finanziert, sofern die betroffene Person in den letzten zwölf Monaten nicht schon dazu verpflichtet war.
Kinder als Opfer – und mehr Unterstützung für Betroffene
Künftig gelten Kinder auch dann als Opfer, wenn sie häusliche Gewalt miterleben, ohne selbst direkt betroffen zu sein.
Opferhilfe- und Fachberatungsstellen dürfen Betroffene zudem proaktiv kontaktieren, nachdem die Polizei eingeschritten ist. Diese Regelung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft, damit ein sicherer Informationsfluss zwischen Polizei und Beratungsdiensten aufgebaut werden kann.
Zusammenarbeit und Kosten
Das kantonale Amt für Gleichstellung und Familie (KAGF) hat die Verordnung in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei, Staatsanwaltschaft, Caritas Wallis und weiteren Akteuren überarbeitet.
Die Umsetzung erfolgt koordiniert und praxisnah. Die jährlichen Zusatzkosten betragen rund 110’000 Franken, zudem entstehen vier neue Vollzeitstellen bei den spezialisierten Opferhilfe-Beratungsstellen.
Zahlen zur häuslichen Gewalt
Gemäss polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2024 schweizweit 21’127 Straftaten im Bereich häuslicher Gewalt registriert – ein Anstieg um 6 % gegenüber dem Vorjahr.
Im Wallis nahm die Zahl der Verstösse sogar um 17 % auf 1’060 Fälle zu.
Die Walliser Kantonspolizei rückte 457-mal wegen häuslicher Gewalt aus – also mehr als einmal pro Tag.
Mit dem neuen Gesetz setzt der Kanton Wallis ein deutliches Signal: Häusliche Gewalt soll konsequenter verfolgt, Betroffene besser geschützt und Täter stärker in die Verantwortung genommen werden.









