In der Schweiz bleibt die Waldbrandgefahr hoch. Nach den aktuell veröffentlichten Angaben des Bundes gelten derzeit in allen 26 Kantonen Einschränkungen für das Entfachen von Feuer. In zahlreichen Kantonen besteht ein absolutes Feuerverbot, in mehreren weiteren gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Der Überblick zeigt den aktuellen Stand am 25. August 2026. Die einzelnen Verbote wurden von den Kantonen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erlassen und gelten weiterhin.
Die Situation unterscheidet sich regional. Entscheidend sind deshalb immer die Vorgaben des jeweiligen Kantons und der lokalen Behörden.
In diesen Kantonen gilt ein absolutes Feuerverbot
Nach der aktuellen Übersicht des Bundesamts für Umwelt (BAFU) gilt ein absolutes Feuerverbot unter anderem in folgenden Kantonen:
Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Uri, Waadt, Wallis, Zug und Zürich.
Daneben besteht auch im Fürstentum Liechtenstein ein absolutes Feuerverbot.
Je nach kantonaler Regelung kann sich ein absolutes Feuerverbot nicht nur auf Wälder beziehen, sondern auch weitere Bereiche im Freien umfassen. Massgebend bleiben deshalb die konkreten Bestimmungen der zuständigen Behörden.
In fünf Kantonen gilt ein Feuerverbot im Wald
In folgenden Kantonen weist die aktuelle Bundesübersicht ein Feuerverbot im Wald aus:
Appenzell Innerrhoden, Bern, Nidwalden, Obwalden und Schwyz.
Auch dort ist besondere Vorsicht erforderlich. Ein Feuerverbot im Wald bedeutet nicht automatisch, dass ausserhalb des Waldes überall Feuer erlaubt ist. Gemeinden oder Kantone können zusätzliche lokale Einschränkungen anordnen.
Zürich meldet Waldbrandgefahr der höchsten Stufe
Besonders angespannt bleibt die Lage beispielsweise im Kanton Zürich.
Der Kanton weist aktuell eine sehr grosse Waldbrandgefahr – Stufe 5 von 5 – aus. Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt dürfen keine Feuer entfacht werden. Das Verbot umfasst auch offizielle Feuerstellen sowie Holz- und Holzkohlegrills.
Gas- und Elektrogrills sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen. Zusätzlich haben die Zürcher Gemeinden Einschränkungen für das übrige Gemeindegebiet erlassen.
Was bedeutet ein absolutes Feuerverbot?
Das Bundesamt für Umwelt unterscheidet zwischen verschiedenen Massnahmen.
Bei einem absoluten Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe kann Feuer ausserhalb dieser Gebiete unter Umständen weiterhin erlaubt sein.
Bei einem absoluten Feuerverbot im Freien darf grundsätzlich kein Feuer im Freien entfacht werden.
Welche Regel konkret gilt, bestimmen die Kantone. Die kantonalen Vorschriften sind deshalb verbindlich.
Lage kann sich kurzfristig ändern
Niederschläge können die Situation regional entspannen. Gleichzeitig können Trockenheit, hohe Temperaturen und Wind die Waldbrandgefahr rasch wieder verschärfen.
Wer grillieren, ein Feuer entfachen oder andere Aktivitäten mit offenem Feuer durchführen möchte, sollte deshalb unmittelbar vorher die aktuelle Lage beim jeweiligen Kanton beziehungsweise auf der offiziellen Bundesplattform zur Waldbrandgefahr kontrollieren.
IMTicker beobachtet die Lage und aktualisiert diesen Überblick bei wesentlichen Änderungen.
Quelle: Bundesamt für Umwelt (BAFU) und kantonale Behörden.
Stand: 25. August 2026, 02:54 Uhr.
Hinweis: Die Übersicht basiert auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbaren Angaben des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und der zuständigen kantonalen Behörden. Massnahmen und Feuerverbote können kurzfristig geändert oder aufgehoben werden. Verbindlich sind die jeweils aktuellen Anordnungen der zuständigen Behörden.

