72 Messerstiche – Prozess wegen grausamer Bluttat in Konstanz
Konstanz. Ein 50-jähriger Mann steht in Konstanz vor Gericht, weil er einen Freund mit 72 Messerstichen getötet haben soll – aus einem Wahn heraus, der Mann könne seine Gedanken lesen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jordanier Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Da der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie leidet, geht es im Verfahren nicht um eine Haftstrafe, sondern um eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie, wie die Anklage vor dem Landgericht erklärte.
Tat aus Wahnvorstellungen
Laut Ermittlungen war der Angeklagte überzeugt, das Opfer könne nach mehreren sexuellen Kontakten – darunter Oralverkehr – seine Gedanken lesen.
Er glaubte, der Bekannte habe sein Sperma aufgenommen und dadurch die Fähigkeit erlangt, seine Gedanken zu kontrollieren.
Der Mann soll laut tag24.de gesagt haben, er habe „wieder über seine Gedanken verfügen“ wollen – und beschlossen, dem Opfer die Leber herauszuschneiden und zu essen.
Doch aus Ekel habe er von diesem Teil des Plans abgelassen.
Der tödliche Angriff
Ende Januar 2025 soll der Angeklagte nach gemeinsamem Drogenkonsum in der Wohnung des Freundes zu einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser gegriffen haben.
Er habe mehrfach mit grosser Wucht auf den Hals und Rumpf des 36-Jährigen eingestochen.
Der Mann starb noch am Tatort an seinen schweren Verletzungen.
Nach der Tat soll der Beschuldigte versucht haben, den Körper aufzuschneiden, um die Leber zu entnehmen – liess jedoch aus Ekel und Überforderung davon ab.
Beschuldigter gesteht Tat – aber kein Mordmotiv
Der Angeklagte, der seit vielen Jahren in Deutschland lebt, war nach eigener Aussage mehrfach wegen Drogenproblemen in psychiatrischer Behandlung.
Er sprach vor Gericht von „Chaos im Kopf“ und der Angst, andere könnten seine Gedanken lesen.
„Ich war auf Droge, und er hat Streit angefangen“, sagte der Mann zu Prozessbeginn.
Er bestreite einen Mordplan – es sei ein Streit unter Freunden gewesen, der eskaliert sei.
Das Opfer sei homosexuell gewesen, er selbst nicht, betonte der Angeklagte. Die sexuellen Kontakte hätten sich „aus Experimenten“ ergeben.
Vier weitere Prozesstage angesetzt
Der Angeklagte wurde zehn Tage nach der Tat festgenommen.
Im Prozess sollen zwölf Zeugen und zwei psychiatrische Gutachter aussagen.
Das Gericht prüft, ob der Mann aufgrund seiner psychischen Erkrankung schuldunfähig war und ob eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie angeordnet wird.






