Ein Verfahren gegen Unbekannt wegen einer angeblich verschwundenen Waffe bei der Polizei Bern wurde eingestellt – es lag eine Verwechslung vor.
Die Staatsanwaltschaft Bern hat das Verfahren gegen Unbekannt, respektive gegen Mitarbeitende der Kantonspolizei Bern, im Zusammenhang mit einer angeblich verschwundenen Waffe eingestellt.
Ausgangspunkt war eine Anzeige des Waffenbesitzers, der nach einer Hausdurchsuchung im September 2020 in Wasen den Verlust einer Waffe gemeldet hatte. Dabei stellte sich später heraus, dass es zu einer Verwechslung von Modell und Seriennummer gekommen war – die betroffene Waffe existierte so nie.
Die Rückgabe der sichergestellten Waffen erfolgte bereits im Juni 2023. Dennoch hatte der Besitzer im Nachgang Anzeige wegen unrechtmässiger Aneignung, Veruntreuung, Sachentziehung und Sachbeschädigung erhoben.
Die Staatsanwaltschaft stellte im Zuge ihrer Ermittlungen fest, dass keine Waffe fehlte. Auch die beanstandeten Schäden an Verpackungen und Rost an Bajonetten erfüllten keine strafbaren Tatbestände, da weder Vorsatz noch Nachlässigkeit nachgewiesen werden konnten.
Nach Beschwerden und medienwirksamer Berichterstattung ordnete das Berner Obergericht eine nochmalige Prüfung an. Im Rahmen der erneuten Einvernahme im September 2024 gab der Besitzer zu, einen Fehler gemacht zu haben.
Die kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben eröffnete daraufhin ihrerseits ein Verfahren gegen den Besitzer wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege, stellte dieses aber ebenfalls ein. Die Anzeige gegen die Polizei ist nun endgültig rechtskräftig abgeschlossen.
Die Einstellungsverfügung ist seit April 2025 rechtskräftig. Die Öffentlichkeit wird über diesen Entscheid aufgrund früherer Medienberichte zur Richtigstellung informiert.









