Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit an einer Kreuzung – mit spürbaren Folgen.
In Neuenhof AG sind am Samstagnachmittag zwei Personen bei einer Kollision zwischen einem Auto und einem Elektro-Roller verletzt worden.
Die Polizei hat Ermittlungen zum genauen Unfallhergang aufgenommen.
Unfall an Kreuzung im Hafnerweg
Der Unfall ereignete sich am Samstag, 23. Mai 2026, kurz nach 17.00 Uhr auf dem Hafnerweg in Neuenhof.
Ein 55-jähriger Automobilist fuhr vom Hinterhagweg her in Richtung Haldenweg und wollte die Kreuzung geradeaus überqueren.
Dabei kam es zur Kollision mit einem vortrittsberechtigten Elektro-Roller
🚨 Breaking News direkt aufs Smartphone
Verpasse keine Eilmeldung mehr – jetzt den imTicker WhatsApp-Kanal abonnieren:
👉 imTicker auf WhatsApp abonnieren
Vortritt missachtet – Zusammenstoss unvermeidbar
Nach ersten Erkenntnissen missachtete der Autofahrer den Rechtsvortritt des herannahenden 15-jährigen Rollerfahrers.
Der Jugendliche war gemeinsam mit einem Sozius auf dem Elektro-Roller unterwegs.
Folgen der Kollision
- beide Personen stürzten zu Boden
- beide wurden verletzt
- Transport ins Spital durch Ambulanz
Sozius nicht erlaubt – weiterer Verstoss
Neben dem Vortrittsfehler stellte die Polizei einen weiteren Regelverstoss fest.
Der 15-jährige Lenker führte einen Sozius mit.
Das ist gesetzlich erst ab 16 Jahren erlaubt.
Der Sozius war somit unzulässig mitgeführt worden.






