Überwuchernde Pflanzen gefährden Fussgängerinnen und Fussgänger in St.Gallen – besonders Kinder und mobilitätseingeschränkte Menschen sind betroffen.
Grüne Gefahr: Pflanzen wuchern in den Gehweg
Ein blühendes, grünes Stadtbild mag idyllisch wirken – doch Hecken, Sträucher und Bäume, die in Trottoirs und Wege hineinragen, stellen eine ernsthafte Gefahr im Strassenverkehr dar. Besonders betroffen sind Kinder, Personen im Rollstuhl, Menschen mit Kinderwagen und Senioren mit Gehhilfen.
Die Stadtpolizei St.Gallen warnt aktuell vor überhängendem Bewuchs, der Fussgängerinnen und Fussgänger zum Ausweichen auf die Strasse zwingt. Das sei nicht nur lästig, sondern potenziell lebensgefährlich.
Rückschnitt vor Schulbeginn besonders wichtig
Gerade jetzt, kurz vor dem Schulstart, ist das Thema brisant: Viele Kinder machen sich erstmals allein auf den Schulweg – freie Sicht und sichere Trottoirs sind dabei unerlässlich. Die Stadtpolizei ruft Grundstückbesitzer deshalb dringend auf, ihre Pflanzen zu kontrollieren und zurückzuschneiden.
Diese Regeln gelten in St.Gallen
Damit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gewährleistet bleibt, gelten in der Stadt folgende Vorschriften:
-
Über Gehwegen: Freihöhe mindestens 2,50 Meter
-
Über Fahrbahnen: Freihöhe mindestens 4,50 Meter
-
Seitlicher Abstand: Äste und Sträucher dürfen den Weg nicht einengen
-
Kurveninnenseiten: Keine Anpflanzungen erlaubt, wenn Sicht beeinträchtigt wird
Wer diese Regeln missachtet, riskiert rechtliche Folgen: Kommt es wegen überwuchernder Pflanzen zu einem Unfall, können Schadenersatzklagen folgen.
Schnitt statt Risiko: Wer rechtzeitig zur Schere greift, schützt nicht nur andere – sondern auch sich selbst vor juristischen Konsequenzen.










