Die Vogelgrippe breitet sich schneller aus als erwartet.
Nun zieht die Schweiz die Notbremse.
Nach neuen Nachweisen des Virus reagiert das BLV mit strengen, landesweiten Schutzmassnahmen – betroffen sind alle Geflügelhalterinnen und -halter.
BLV weitet Präventionsmassnahmen auf ganze Schweiz aus
Am 21. November 2025 wurde das hochpathogene Vogelgrippevirus bei Enten und einem Schwan im Stadtweiher von Wil (SG) nachgewiesen. Besonders brisant:
Es handelt sich um Heimvögel, keine Zugvögel.
In Kombination mit der starken Viruszirkulation in Europa verschärft das BLV die Regeln – und erklärt neu die gesamte Schweiz zum Beobachtungsgebiet.
Die Verordnung tritt am 25. November 2025 in Kraft und gilt bis 31. März 2026.
Diese Massnahmen gelten neu für alle Geflügelhaltungen
1. Geschützte Ausläufe
Der Auslauf muss so gesichert sein, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist.
Falls das nicht möglich ist:
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Futter und Wasser überdachen
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Netze anbringen
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Wildtiere konsequent fernhalten
2. Arten strikt trennen
Hühner, Enten, Gänse und Laufvögel dürfen nicht gemischt gehalten werden.
3. Strenge Biosicherheit
Alle Bestände müssen:
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Zugang beschränken
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Separate Stallkleidung & Stiefel tragen
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Hygieneschleusen einrichten
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Vor Betreten Hände waschen/desinfizieren
4. Minimale Kontakte
Unnötige Besuche, Stallwechsel oder Transporte sind zu vermeiden.
5. Einschränkungen bei Märkten und Ausstellungen
Geflügelanlässe sind nur eingeschränkt erlaubt – Freilandhaltung bleibt aber weiterhin zulässig, sofern alle Vorschriften erfüllt sind.
Registrierungspflicht:
Jede Geflügelhaltung – auch Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren – muss bei den kantonalen Veterinärbehörden gemeldet sein.
Mehr Wachsamkeit: Symptome früh erkennen
Geflügelhalterinnen und -halter spielen eine zentrale Rolle bei der Früherkennung.
Warnsignale bei Hausgeflügel
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Atemprobleme
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Schwellungen am Kopf
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Rückgang der Legeleistung
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Dünne oder fehlende Eischalen
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Apathie
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Erhöhte Sterblichkeit
Wasservögel können symptomarm sein — deshalb ist besondere Aufmerksamkeit nötig.
Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende, meldepflichtige Tierseuche.
Bei Verdacht greifen sofort strenge Bekämpfungsmassnahmen der Tierseuchenverordnung.
Tote Wildvögel nicht anfassen – so reagierst du richtig
Die Bevölkerung soll tote oder kranke Wildvögel nicht berühren, sondern melden:
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Wildhut
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Polizei
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Kantonaler Veterinärdienst
Diese Meldungen sind wichtig, um die Viruszirkulation schnell zu erkennen.
Keine Gefahr für Menschen – Lebensmittel bleiben sicher
Das BLV bestätigt:
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Übertragung auf Menschen ist extrem selten
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Bisher nur Einzelfälle nach ungeschütztem, engem Kontakt
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Eier und Pouletfleisch können weiterhin sicher konsumiert werden
Die landesweiten Massnahmen zeigen: Die Schweiz nimmt die Situation ernst – und setzt auf strikte Prävention, um Geflügelbestände zu schützen.










