Neuer Fall ausserhalb der bisherigen Zonen
Die Angst vor der Vogelgrippe kehrt zurück: In Männedorf (ZH) wurde am 12. November 2025 bei einer Graugans das Virus nachgewiesen. Der Fund liegt ausserhalb der bisher bekannten Beobachtungsgebiete – nur wenige Tage nach dem ersten bestätigten Fall im Kanton Bern.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) reagiert: Es hat seine Verordnung vom 6. November 2025 angepasst und neue Schutzgebiete entlang der Seen und Fliessgewässer des Mittellands festgelegt. Die Regeln gelten bis 31. März 2026.
Was Geflügelhalter jetzt tun müssen
Geflügelhalterinnen und -halter in den Beobachtungsgebieten müssen ab sofort strenge Biosicherheitsmassnahmen einhalten.
Das bedeutet:
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Kein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln
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Getrennte Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen und Laufvögeln
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Zugangsbeschränkungen zu Ställen
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Strikte Hygienevorschriften
Ziel ist es, jede mögliche Übertragung zwischen Wild- und Nutzvögeln zu verhindern.
Wachsamkeit bleibt oberstes Gebot
Das BLV ruft Geflügelhalter auf, ihre Tiere täglich zu beobachten.
Verdacht besteht bei Symptomen wie:
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Atemproblemen oder Schwellungen im Kopfbereich
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Plötzlichem Rückgang der Legeleistung
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Dünnen oder fehlenden Eischalen
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Apathie oder erhöhter Sterblichkeit
Wer solche Anzeichen bemerkt, soll sofort eine Tierärztin oder einen Tierarzt informieren. Besonders bei Wasservögeln können Krankheitszeichen unauffällig bleiben – Wachsamkeit ist entscheidend.
Keine Gefahr für Konsumentinnen und Konsumenten
Laut BLV bleibt das Gesamtrisiko für die Bevölkerung unverändert.
Die Vogelgrippe wird nur sehr selten auf den Menschen übertragen, und bisher ausschliesslich nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infizierten Tieren.
Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können weiterhin sicher konsumiert werden.
Die Bevölkerung wird jedoch gebeten, tote oder kranke Wildvögel nicht anzufassen und solche Funde der Wildhut, Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst zu melden.
Fazit: Vorsicht und Hygiene bleiben entscheidend
Die Schweizer Behörden sehen derzeit keinen Anlass zur Panik, betonen aber die Bedeutung der Prävention.
Ob Grossbetrieb oder Hobbyhaltung – nur wer die vorgeschriebenen Hygienemassnahmen konsequent einhält, kann die Ausbreitung der Vogelgrippe stoppen.










