Nach dem Nachweis des Vogelgrippevirus am Freitag in mehreren Enten und einem Schwan in einem Teich der Gemeinde Wil (SG) und angesichts der weiten Verbreitung des Erregers in Europa hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BSVO) in Abstimmung mit den Kantonen bundesweite Präventivmassnahmen angeordnet – laut rsi.ch.
Ziel der Massnahmen ist es, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die Geflügelbetriebe bestmöglich zu schützen. Das BSVO ruft alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter dazu auf, die vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsregeln strikt einzuhalten.
Die überarbeitete Verordnung tritt am kommenden Dienstag, dem 25. November, in Kraft und bleibt bis 31. März 2026 gültig, wie das Bundesamt am Freitagabend mitteilte.










