Strenge Kontrolle mit klaren Konsequenzen
Im Kanton Luzern hat eine gemeinsame Schwerverkehrskontrolle mehrere gravierende Mängel bei Reisecars aufgedeckt.
Vier Fahrzeuge mussten stillgelegt werden – darunter auch ein Schweizer Car.
Die Aktion zeigt deutlich, wie konsequent Behörden bei sicherheitsrelevanten Verstössen im Reiseverkehr vorgehen.
Grosskontrolle in Luzern: Mehrere Behörden im Einsatz
Die Kontrolle fand am Sonntag, 7. Juni 2026, auf dem Areal des Strassenverkehrsamts Luzern statt.
Beteiligt waren:
- Luzerner Polizei
- Strassenverkehrsamt Luzern
- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Insgesamt wurden 18 Fahrzeuge überprüft, darunter 17 Reisecars und ein Gepäcktransportanhänger.
Vier Fahrzeuge sofort stillgelegt
Bei der Kontrolle traten teils erhebliche technische Mängel auf.
Diese Fahrzeuge waren betroffen:
- 3 ausländische Reisecars
- 1 Schweizer Reisecar
Alle vier Fahrzeuge wurden sofort aus dem Verkehr gezogen und durften nicht weiterfahren.
Festgestellte Mängel:
- defekte Bremsanlagen
- Probleme an Lenkungen
- Mängel an Fahrwerken
- fehlerhafte Beleuchtung
- abgefahrene oder beschädigte Reifen
- Risse in Windschutzscheiben
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Auch Chauffeure im Fokus der Behörden
Neben den Fahrzeugen wurden auch die Lenker überprüft.
Ergebnisse:
- 7 Fahrzeugführer beanstandet
- 3 ausländische Chauffeure angezeigt
Die Vorwürfe betreffen insbesondere Verstösse gegen die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften.
Die Fahrer mussten zudem Bussendepositionen im Umfang von mehreren hundert Franken hinterlegen.
Sicherheit im Fokus der Behörden
Die Behörden betonen die Bedeutung solcher Kontrollen für die Verkehrssicherheit.
Gerade bei Reisecars ist der technische Zustand entscheidend, da oft viele Passagiere gleichzeitig transportiert werden.
Verantwortung liegt bei Haltern und Fahrern
Die stillgelegten Fahrzeuge dürfen erst nach vollständiger Instandstellung wieder in Betrieb genommen werden.
Die Verantwortung liegt dabei klar bei:
- Fahrzeuglenkern
- Fahrzeughaltern
Sie müssen Reparaturen organisieren und die Mängel beheben lassen, bevor eine Weiterfahrt erlaubt wird.






