Brüssel (Belgien) – Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen den österreichischen Energy-Drink-Hersteller Red Bull eingeleitet. Der Verdacht: Das Unternehmen könnte durch gezielte Strategien den Wettbewerb in der Europäischen Union rechtswidrig eingeschränkt haben.
Wettbewerbsverzerrung durch Händleranreize?
Nach Angaben der Kommission will die Behörde prüfen, ob Red Bull Händlern finanzielle und nicht-finanzielle Anreize geboten hat, um Konkurrenzprodukte mit einem Volumen von über 250 Millilitern aus dem Sortiment zu nehmen oder weniger sichtbar zu platzieren.
Damit steht der Verdacht im Raum, dass Red Bull versucht haben könnte, durch gezielte Beeinflussung der Regalordnung oder Platzierung von Produkten die Sichtbarkeit und Verfügbarkeit anderer Energy-Drink-Marken einzuschränken.
Laut ec.europa.eu untersucht die Kommission insbesondere die Verkaufspraktiken in Supermärkten und Tankstellenshops, bei denen Red Bull offenbar eine besonders starke Position innehatte.
Missbrauch der Rolle als Category Manager
Darüber hinaus soll Red Bull seine Rolle als sogenannter „Category Manager“ in bestimmten Einzelhandelsketten ausgenutzt haben.
In solchen Vereinbarungen betrauen Händler einzelne Lieferanten mit der Verwaltung einer Produktkategorie – im Fall von Red Bull also Energy-Drinks.
Diese Funktion ermöglicht es, die Platzierung, Reihenfolge und Präsentation aller Produkte dieser Kategorie im Verkaufsregal zu beeinflussen – auch die der Konkurrenz.
Die EU-Kommission befürchtet, dass Red Bull durch diese Praxis eine marktbeherrschende Stellung missbraucht haben könnte, insbesondere auf dem niederländischen Markt für Marken-Energy-Drinks.
Erste Untersuchung dieser Art
„Wir wollen prüfen, ob diese Praktiken dazu beitragen, Preise hochzuhalten und die Auswahl für Verbraucher zu beschränken“, erklärte Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera in Brüssel.
Es ist das erste Mal, dass die EU-Kommission eine mögliche missbräuchliche Nutzung einer Category-Management-Position im Lebensmitteleinzelhandel untersucht.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte Red Bull gegen das EU-Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung verstossen haben. Die Behörde betonte jedoch, dass die Einleitung des Verfahrens keine Vorentscheidung über den Ausgang der Untersuchung darstellt.










