Das US-Berufungsgericht hat die Klage im Zusammenhang mit der Abschreibung der AT1-Anleihen der Credit Suisse abgewiesen. Das Gericht bestätigte, dass die Schweiz bei der Notübernahme der Grossbank hoheitlich gehandelt habe und deshalb vor US-Gerichten Staatsimmunität geniesst.
Berufungsgericht bestätigt Staatsimmunität
Im Rechtsstreit um die vollständige Abschreibung der AT1-Anleihen der Credit Suisse bei der Übernahme durch die UBS haben die Kläger eine weitere Niederlage erlitten.
Das US-Berufungsgericht bestätigte ein früheres Urteil eines Bezirksgerichts in New York und wies die Berufung ab. Die Investoren hatten Schadenersatz in Höhe von 370 Millionen Dollar verlangt.
Nach Auffassung des Gerichts handelte die Schweiz bei der Anordnung zur Abschreibung der AT1-Anleihen nicht als Marktteilnehmerin, sondern in Ausübung ihrer staatlichen Befugnisse. Deshalb greift die sogenannte Staatsimmunität, wodurch US-Gerichte für eine solche Klage nicht zuständig sind.
EFD begrüsst den Entscheid
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zeigte sich erfreut über das Urteil. Eine Sprecherin erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AWP, das Gericht habe bestätigt, dass US-Gerichte für die Beurteilung dieser Klage keine Zuständigkeit besitzen.
Das EFD analysiert den Entscheid nun im Detail.
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Verfahren in der Schweiz laufen weiter
Die Abschreibung der AT1-Anleihen durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hatte nach der Notübernahme der Credit Suisse zahlreiche Rechtsverfahren im In- und Ausland ausgelöst.
In der Schweiz hob das Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2025 die Abschreibung der AT1-Anleihen in einem Teilentscheid auf. Dem Verfahren hatten sich rund 3’600 betroffene Investorinnen und Investoren angeschlossen.
Sowohl die Finma als auch die UBS zogen diesen Entscheid an das Bundesgericht weiter. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil wurden sämtliche weiteren Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht sistiert.
Weitere Schiedsverfahren im Ausland
Unabhängig vom Entscheid der US-Justiz sind internationale Verfahren weiterhin hängig.
Nach Angaben des EFD laufen im Ausland noch einzelne Schiedsverfahren auf Grundlage von Investitionsschutzabkommen. Dazu gehört unter anderem eine Ende 2025 eingereichte Klage einer Gruppe japanischer Investoren beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID).
Damit ist der Rechtsstreit um die Abschreibung der AT1-Anleihen weiterhin nicht abgeschlossen. Während die Schweiz vor US-Gerichten nun Recht erhalten hat, stehen Entscheidungen in anderen Verfahren noch aus.






