Unsicherheit bei Verkehrsteilnehmenden
Seit der Inbetriebnahme der West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV) gibt es in Altdorf und Schattdorf neue Verkehrsregime.
Viele Autofahrerinnen, Velofahrende und Fussgänger fragen sich: Wer hat wo Vortritt – und was gilt in den neuen Begegnungs- und Tempo-30-Zonen?
Die Kantonspolizei Uri erklärt die Regeln anhand von vier Beispielen.
Beispiel 1: Begegnungszone Altdorf
Fussgänger dürfen überall die Strasse queren.
Fahrzeuge müssen ihnen den Vortritt lassen, dürfen aber nicht unnötig blockiert werden.
Velos sind gleichgestellt mit Autos.
Grundregel: Tempo 20, Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmende.

Beispiel 2: Kreuzung beim Polizeiposten Altdorf (Ankenwaage)
Rechtsvortritt gilt weiterhin: Rot vor Lila.
Aber: Schwarz hat Vortritt vor allen, da es auf der Hauptachse fährt.
Reihenfolge: Schwarz → Rot → Lila.
In Tempo-30-Zonen haben Fahrzeuge Vortritt gegenüber Personen auf Trottinetts oder Skateboards.

Beispiel 3: Trottoirüberfahrt bei der Pizzeria Tell
Fussgänger und Personen mit fahrzeugähnlichen Geräten haben Vorrang.
Lila (auf Hauptstrasse) hat Vortritt vor Rot.
Wer über ein Trottoir fährt, muss immer warten.
Merksatz: Hauptstrasse schlägt Trottoirüberfahrt.

Beispiel 4: Adlergartenstrasse Schattdorf
Weiss bleibt auf vortrittsberechtigter Nebenstrasse → hat Vortritt.
Schwarz verlässt diese Strasse → muss halten.
Rot kommt aus untergeordneter Strasse → kein Vortritt.
Wer von unten kommt, wartet – wer auf Vortrittsstrasse fährt, darf weiter.

Warum diese Regeln wichtig sind
Die Polizei betont: Gerade in Begegnungs- und Tempo-30-Zonen kommt es oft zu Unsicherheiten.
„Die Anpassungen sollen den Verkehr beruhigen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden erhöhen“, so die Kantonspolizei Uri.
Mehr Klarheit für Uri
Mit den neuen Verkehrsführungen steigt die Sicherheit – wenn alle die Regeln kennen.










