Am Donnerstagvormittag ist bei Unterrealta GR ein Sattelmotorfahrzeug wegen unerlaubter Beleuchtung kontrolliert worden. Dabei stellte das Schwerverkehrskontrollzentrum Unterrealta massive Verstösse gegen die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften fest. Der 63-jährige Chauffeur musste eine Kaution von 2000 Franken hinterlegen.
Kontrolle wegen unerlaubter Beleuchtung auf A13
Gegen 10.00 Uhr war ein 63-jähriger italienischer Chauffeur mit einem Sattelmotorfahrzeug auf der A13 bei Rothenbrunnen in Richtung Süden unterwegs. Mitarbeitende des Schwerverkehrskontrollzentrums Unterrealta wurden aufgrund einer unerlaubten Beleuchtung auf das Fahrzeug aufmerksam und führten eine eingehende Kontrolle durch.
Bei der Überprüfung stellten die Kontrollorgane mehrere Verstösse gegen die gesetzlichen Vorschriften zu Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten fest.
Mehr als 40 Verstösse gegen Lenkpausen festgestellt
Die Auswertung der digitalen Fahrer- und Fahrzeugdaten zeigte, dass der Chauffeur innerhalb der vergangenen 57 Tage wiederholt gegen die Vorschriften verstossen hatte.
Unter anderem wurden mehr als 40 Fälle festgestellt, bei denen die vorgeschriebenen Lenkpausen nicht eingehalten wurden. Teilweise sass der Fahrer fast 13 Stunden ohne ausreichende Unterbrechungen am Steuer.
Zudem überschritt der Chauffeur die erlaubte tägliche Lenkzeit von neun beziehungsweise zehn Stunden mehrfach deutlich. Auch die wöchentliche Höchstlenkzeit von 56 Stunden sowie die zweiwöchentliche Höchstlenkzeit von 90 Stunden wurden wiederholt überschritten.
🚨 Breaking News direkt aufs Smartphone
Verpasse keine Eilmeldung mehr – jetzt den imTicker WhatsApp-Kanal abonnieren:
👉 imTicker auf WhatsApp abonnieren
Fahrerkarte nicht korrekt verwendet
Bei der Kontrolle stellten die Behörden ausserdem fest, dass verschiedene Fahrten ohne die vorgeschriebene eingesteckte Fahrerkarte durchgeführt worden waren. Dadurch hätten die Kontrollorgane getäuscht werden sollen.
Auch die vorgeschriebene tägliche Ruhezeit von mindestens neun Stunden wurde mehrfach nicht eingehalten.
Kaution von 2000 Franken erhoben
Beim Chauffeur wurde aufgrund der festgestellten Verstösse eine Kaution in der Höhe von 2000 Franken erhoben. Die weiteren administrativen Schritte werden durch die zuständigen Behörden geprüft.






