Ein Treffen mit einem vermeintlich 19-Jährigen – doch dahinter steckte ein 28-jähriger Mann.
Im Thurgau konnte die Polizei am Sonntagabend einen Cybergroomer festnehmen.
Der Fall im Detail
Am Sonntagabend meldeten Eltern aus dem Oberthurgau der Notrufzentrale, dass ihre minderjährige Tochter über Social Media von einem angeblich 19-Jährigen kontaktiert worden sei.
Der Mann hatte sexuelle Handlungen mit ihr vereinbaren wollen.
Ermittlungen führten noch am selben Abend zur Festnahme.
Der Täter: ein 28-jähriger Schweizer aus der Nordwestschweiz.
Die Staatsanwaltschaft Bischofszell eröffnete ein Strafverfahren.
Was ist Cybergrooming?
Definition: Erwachsene nehmen über Internet gezielt Kontakt zu Minderjährigen auf, bauen Vertrauen auf und versuchen diese zu sexuellen Gesprächen oder Handlungen zu bewegen.
Cybergrooming findet häufig über:
Social Media
Messenger-Dienste
Online-Spiele
statt.
Verhaltenstipps der Kantonspolizei Thurgau
Keine Freundschaftsanfragen von Fremden annehmen
Keine persönlichen Daten preisgeben
Keine intimen Fotos oder Videos erstellen oder versenden
Kontakt sofort abbrechen, wenn sexuelle Forderungen gestellt werden
Beweise sichern (Screenshots, Chatverläufe)
Mit einer Vertrauensperson sprechen
Eltern sollen regelmässig mit ihren Kindern über Internetgefahren reden
Der Fall zeigt, wie real die Gefahr von Cybergrooming ist – und wie wichtig Wachsamkeit im Netz bleibt.










