Seit dem 12. August 2026 gelten in der EU strengere Vorgaben für PFAS in Lebensmittelverpackungen. Betroffen sind unter anderem Pizzakartons, Nudelboxen, Brötchentüten und Take-away-Schalen. Die neuen Regeln sollen den Einsatz langlebiger «Ewigkeitschemikalien» in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt deutlich reduzieren.
Mit dem 12. August 2026 gelten neue Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Für PFAS, also per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, wurden dabei strenge Grenzwerte festgelegt.
Laut GMX gelten für einzelne nachgewiesene PFAS-Verbindungen maximal 25 Millionstel Gramm pro Kilogramm Verpackungsmaterial. Für die Summe der PFAS liegt der Grenzwert bei 50 Milligramm pro Kilogramm.
Betroffen sind unter anderem Pizzakartons, Verpackungen für Fleisch und Fisch, Brötchentüten, Nudelboxen sowie verschiedene Schalen und Behälter für Take-away-Angebote.
Warum PFAS als «Ewigkeitschemikalien» gelten
PFAS umfasst eine grosse Gruppe künstlich hergestellter Chemikalien. Sie zeichnen sich durch eine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Wasser, Fett und Schmutz aus und wurden deshalb über Jahrzehnte in zahlreichen Produkten eingesetzt.
Die Stoffe kommen unter anderem in bestimmten Lebensmittelverpackungen, Outdoor-Bekleidung, beschichteten Pfannen und weiteren Produkten vor. Problematisch ist vor allem ihre hohe Beständigkeit: Viele PFAS bauen sich in der Umwelt nur sehr langsam oder praktisch nicht ab.
Auch für den Menschen sind bestimmte PFAS gesundheitlich relevant. Einige Verbindungen werden mit Auswirkungen auf das Immunsystem, die Leber oder das Hormonsystem in Verbindung gebracht. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat einzelne PFAS-Verbindungen zudem hinsichtlich ihrer krebserzeugenden Eigenschaften bewertet.
Menschen können PFAS unter anderem über Lebensmittel und Trinkwasser aufnehmen. Einmal in die Umwelt gelangt, sind die Stoffe nur schwer wieder zu entfernen.
Untersuchungen fanden PFAS in Lebensmittelverpackungen
Wie verbreitet PFAS in Lebensmittelverpackungen waren, zeigen verschiedene Untersuchungen. Bei einer europaweiten Untersuchung aus dem Jahr 2021 wurden 42 Einwegverpackungen aus Papier, Pappe und nachwachsenden Rohstoffen untersucht.
Bei einem grossen Teil der Proben wurden Fluorchemikalien festgestellt. Besonders häufig wurden sie bei Verpackungen gefunden, die wasser- oder fettabweisend sein sollten.
Auch eine Untersuchung des Instituts für Bedarfsgegenstände in Lüneburg aus dem Jahr 2024 kam zu einem ähnlichen Ergebnis. Von rund 40 untersuchten Einwegverpackungen aus Papier, Pappe und Zuckerrohr enthielt etwa die Hälfte Fluorchemikalien.
Die Untersuchungen zeigen allerdings nicht, dass jede solche Verpackung gesundheitlich problematische Mengen enthält. Die neuen EU-Vorgaben setzen deshalb verbindliche Grenzwerte für PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt.
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Verbraucher sehen die Umstellung nicht unbedingt sofort
Für Konsumentinnen und Konsumenten dürfte die Änderung im Alltag zunächst kaum auffallen. Pizzakartons oder Take-away-Schalen können künftig teilweise weniger stark gegen Fett und Feuchtigkeit beschichtet sein.
Ein einfacher Test kann zwar Hinweise auf eine Beschichtung geben: Wenn ein Tropfen Öl auf der Oberfläche stehen bleibt und nicht einzieht, kann dies auf eine wasser- oder fettabweisende Behandlung hindeuten. Ein solcher Test kann jedoch nicht feststellen, ob PFAS verwendet wurden.
Auch Angaben wie «PFOA-frei» bedeuten nicht automatisch, dass eine Verpackung frei von sämtlichen PFAS ist. Aussagekräftiger sind allgemeine Angaben wie «PFAS-frei», «PFC-frei» oder «fluorfrei». Eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für solche Angaben besteht allerdings nicht.
Bei klassischen Pappbechern für Heissgetränke ist die Situation teilweise anders. Diese werden häufig mit Kunststoff beschichtet, weshalb die neuen PFAS-Vorgaben nicht automatisch bedeuten, dass sämtliche Kaffeebecher verändert werden müssen.
Neue Vorgaben betreffen auch Betriebe
Für Bäckereien, Metzgereien und Gastronomiebetriebe ist insbesondere entscheidend, wann eine Verpackung in Verkehr gebracht wird. Verpackungen, die bereits vor dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, können unter den geltenden Übergangsregelungen weiterhin relevant sein.
Bei Serviceverpackungen, die beispielsweise an der Ladentheke eingesetzt werden, können vorhandene Bestände unter bestimmten Voraussetzungen noch aufgebraucht werden. Beim Einkauf neuer Verpackungen müssen Betriebe dagegen auf die Einhaltung der geltenden Anforderungen achten.
Besondere Pflichten können entstehen, wenn Unternehmen Verpackungen mit einem eigenen Logo versehen oder anderweitig verändern. Die Handwerkskammer Berlin weist in diesem Zusammenhang auf mögliche Verantwortlichkeiten für Unternehmen hin.
Weitere Änderungen folgen
Die PFAS-Regeln sind nur ein Teil des Zeitplans der EU-Verpackungsverordnung. Weitere Vorgaben sollen in den kommenden Jahren schrittweise hinzukommen.
Ab dem 12. Februar 2027 ist unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen, dass Kundinnen und Kunden eigene geeignete Mehrwegbehälter für To-go-Angebote verwenden können. Unternehmen müssen diese Behälter dann unter bestimmten Bedingungen befüllen.
Ab August 2028 sollen einheitliche Angaben zur Materialzusammensetzung von Verpackungen die Sortierung und das Recycling erleichtern. Für wiederverwendbare Verpackungen folgen weitere Kennzeichnungsvorgaben.
Ab 2030 sind zudem weitere Einschränkungen für bestimmte Einwegverpackungen vorgesehen. Dazu gehören unter anderem bestimmte Portionsverpackungen für Produkte wie Saucen, Senf, Zucker und Kaffeesahne beim Verzehr vor Ort.
Damit verändert die EU die Regeln für Lebensmittelverpackungen schrittweise über mehrere Jahre. Für Verbraucher bedeutet dies vor allem, dass sich Materialien und Verpackungslösungen im Alltag zunehmend verändern dürften.






