Die Kantonspolizei Thurgau hat am Dienstag in Stettfurt einen 28-jährigen Mann bei einer Geldübergabe festgenommen. Eine 62-jährige Frau sollte zuvor einem angeblichen Banksicherheitsdienst Bargeld übergeben. Die Polizei konnte den mutmasslichen Geldabholer in flagranti anhalten.
Polizei verhindert Geldübergabe
Gegen 11.30 Uhr erhielt die Kantonspolizei Thurgau einen Hinweis auf einen möglichen Telefonbetrug in Stettfurt. Eine 62-jährige Frau sollte einem angeblichen Banksicherheitsdienst Geld übergeben.
Die Einsatzkräfte begaben sich daraufhin umgehend nach Stettfurt. Dort konnten sie einen Geldabholer bei der geplanten Übergabe in flagranti festnehmen.
Bei dem Festgenommenen handelt es sich gemäss Polizeiangaben um einen 28-jährigen Serben. Die Staatsanwaltschaft Bischofszell hat gegen ihn eine Strafuntersuchung eröffnet.
Polizei warnt vor falschen Bankmitarbeitenden
Die Kantonspolizei Thurgau warnt erneut vor Telefonbetrügern, die sich beispielsweise als Mitarbeitende einer Bank oder als Polizistinnen und Polizisten ausgeben.
Die Polizei rät, niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen zu übergeben. Echte Bankmitarbeitende oder Polizistinnen und Polizisten würden niemals die Übergabe von Bargeld oder Wertsachen verlangen.
Wer einen verdächtigen Anruf erhält, sollte das Gespräch beenden und anschliessend selbstständig die eigene Bankfiliale oder die Polizei über 117 kontaktieren. Dort kann geklärt werden, ob tatsächlich ein Anruf durch die betreffende Institution erfolgt ist.
Angezeigte Telefonnummern können gefälscht sein
Die Polizei weist zudem darauf hin, dass die auf dem Telefondisplay angezeigte Nummer kein zuverlässiger Hinweis auf die tatsächliche Herkunft eines Anrufs ist. Technisch ist es möglich, die angezeigte Telefonnummer zu verändern.
Auch Einträge im Telefonbuch können für Betrüger eine Informationsquelle sein. Insbesondere vollständige Namen können Hinweise auf ältere oder alleinlebende Personen geben.
Die Kantonspolizei empfiehlt deshalb zu prüfen, ob ein Telefonbucheintrag gekürzt oder vollständig gelöscht werden kann. Eine Möglichkeit sei beispielsweise, statt des vollständigen Namens nur eine Abkürzung wie «E. Muster» zu verwenden.






