Die Wirtschaftskommission des Ständerats berät über die künftigen Eigenkapitalanforderungen für die UBS. Im Zentrum steht die Frage, wie stark die Auslandstöchter der Grossbank mit hartem Eigenkapital abgesichert werden müssen. Die Entscheidung könnte für die UBS einen finanziellen Spielraum von mehreren Milliarden Dollar bedeuten.
Die vorbereitende Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) befasst sich am Dienstag mit verschiedenen Änderungen an den geplanten Kapitalvorschriften für die UBS. Bereits nach der Sitzung werden Entscheide und eine Medienkonferenz erwartet.
Im Zentrum steht insbesondere die Behandlung der ausländischen Tochtergesellschaften der Grossbank. Der Bundesrat hatte deutlich strengere Vorgaben vorgeschlagen, als sie heute gelten.
Für die UBS steht dabei viel auf dem Spiel. Sollte die Kommission die Vorgaben des Bundesrats abschwächen, könnte die Grossbank einen erheblichen Teil des zusätzlichen Kapitalbedarfs vermeiden.
Bundesrat verlangt vollständige Absicherung
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die UBS ihre ausländischen Beteiligungen im Schweizer Stammhaus vollständig mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen muss.
Nach den vorliegenden Berechnungen würde die Umsetzung dieses Vorschlags bedeuten, dass die UBS rund 20 Milliarden US-Dollar zusätzliches hochwertiges Eigenkapital benötigen würde.
Die UBS hat sich entschieden gegen diese Pläne gewehrt. Die Diskussion dreht sich deshalb nicht nur um die Stabilität der Grossbank, sondern auch um die Frage, wie viel Kapital langfristig im Unternehmen gebunden sein soll.
Hartes Kernkapital gilt als besonders hochwertige Form von Eigenkapital. Es dient dazu, Verluste aufzufangen und die Widerstandsfähigkeit einer Bank in einer Krise zu stärken.
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Kommission könnte Kapitalvorgaben abschwächen
Nach den bisherigen Erwartungen dürfte die WAK-S einen weniger strengen Ansatz verfolgen als der Bundesrat. Im Raum stehen unter anderem Eigenkapitalanforderungen von 80 oder 75 Prozent für die ausländischen Tochtergesellschaften.
Eine weitere Variante könnte die Höhe der vorgeschriebenen Kapitalunterlegung an die Grösse der jeweiligen Auslandsgeschäfte der UBS koppeln.
Für einen Teil der Anforderungen könnte die UBS zudem sogenannte Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) einsetzen. Diese Finanzinstrumente gehören zum regulatorischen Kapital einer Bank, unterscheiden sich jedoch vom harten Kernkapital.
Heute muss die UBS ihre ausländischen Tochtergesellschaften mit 45 Prozent hartem Eigenkapital unterlegen. Eine Erhöhung auf 75 oder 80 Prozent würde deshalb bereits eine deutliche Verschärfung gegenüber der aktuellen Regelung bedeuten – gleichzeitig aber weniger weit gehen als die vom Bundesrat vorgeschlagenen 100 Prozent.
Entscheidung könnte UBS-Aktie bewegen
Die Debatte ist auch für die Börse relevant. Die UBS-Aktie hatte Mitte Juli bei 44.44 Franken den höchsten Stand seit dem Jahreswechsel 2007/2008 erreicht.
Eine Lockerung der geplanten Kapitalvorschriften gilt an den Finanzmärkten offenbar bereits teilweise als wahrscheinlich. Entsprechend könnte ein entsprechender Entscheid der Kommission zumindest teilweise im Aktienkurs berücksichtigt sein.
Sollte die WAK-S dagegen überraschend den strengeren Vorschlägen des Bundesrats folgen, könnte dies die UBS-Aktie unter Druck setzen. Für die Anleger wäre damit die Frage verbunden, wie viel zusätzliches Kapital die Bank künftig halten müsste und welche Auswirkungen dies auf die Rendite und die Kapitalverwendung hätte.
Die Kommission will ihre Beratungen am Dienstag fortsetzen. Nach der Sitzung wird eine Medienkonferenz erwartet.






