Am Freitag und Samstag, 14. und 15. August 2026, findet das St.Galler Fest statt. Wegen des Grossanlasses mit jeweils mehr als 100’000 Besucherinnen und Besuchern gelten in der Innenstadt besondere Verkehrsregelungen. Zudem verstärkt die Stadtpolizei St.Gallen ihre Präsenz und setzt zusätzliche Sicherheitsmassnahmen um.
Innenstadt für den Individualverkehr gesperrt
Die Innenstadt zwischen Schibenertor und Brühltor wird während des Festwochenendes für den Individualverkehr gesperrt. Die Sperrung gilt von Freitag, 14. August, 12 Uhr, bis Sonntag, 16. August, 5 Uhr.
Auch der öffentliche Verkehr und Taxis sind von Einschränkungen betroffen. Für diese Verkehrsteilnehmenden ist die Innenstadt am Freitag ab 17 Uhr und am Samstag ab 16 Uhr bis jeweils etwa 5 Uhr morgens nicht befahrbar.
Die öffentlichen Verkehrsmittel werden während dieser Zeit vom Schibenertor über den Unteren Graben umgeleitet. Als Ersatz für die Haltestellen Marktplatz/Bohl werden provisorische Haltestellen am Unteren Graben und an der Torstrasse eingerichtet.
Die Stadtpolizei St.Gallen empfiehlt, für die Anreise zum Fest die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Verkehrsteilnehmende werden zudem gebeten, die Signalisationen und Anweisungen vor Ort zu beachten.
Erhöhte Polizeipräsenz und Strassensperren
Die Stadtpolizei St.Gallen wird während des St.Galler Fests mit zusätzlichen Kräften präsent sein. Als Vorsichtsmassnahme werden bei Bedarf verschiedene Strassen und Gassen mit Sperren blockiert.
Damit soll ein möglichst sicherer und reibungsloser Ablauf des Grossanlasses gewährleistet werden. Wegen des erwarteten hohen Besucheraufkommens ist insbesondere im Innenstadtbereich mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen und Einschränkungen zu rechnen.
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Drohnen über Menschenansammlungen verboten
Die Stadtpolizei weist zudem auf die geltenden Regeln für Drohnen hin. Über Menschenansammlungen dürfen Drohnen nicht betrieben werden.
Das Verbot gilt unabhängig vom Gewicht der Drohne und damit auch für Modelle mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm. Der Betrieb über Menschenansammlungen stellt laut Stadtpolizei ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und kann ohne entsprechende Sonderbewilligung strafrechtliche Konsequenzen haben.
Besucherinnen und Besucher werden deshalb aufgefordert, während des Festes auf Drohnenflüge über den Menschenmengen zu verzichten.
Meldetool und Anlaufstelle für Betroffene
Auch für den Schutz vor Belästigungen stehen während des St.Galler Fests Angebote zur Verfügung. Das Anfang August von der Stadt St.Gallen eingeführte Meldetool «Wir schauen hin» kann auch während des Festes genutzt werden.
Über die Plattform können sexuelle, sexistische und queerfeindliche Belästigungen anonym gemeldet werden. Zudem finden Betroffene dort Informationen zu Beratungsangeboten, Anlaufstellen und rechtlichen Möglichkeiten.
Der Veranstalter betreibt während des St.Galler Fests ausserdem im Waaghaus eine Anlaufstelle für Personen, die von sexuellen Übergriffen oder diskriminierenden Vorfällen betroffen sind. Das Event Care Team besteht aus ausgebildeten Fachpersonen und bietet Unterstützung vor Ort. Bei Bedarf begleitet das Team Betroffene auch bei weiteren Schritten.
Markt findet teilweise angepasst statt
Auch beim Marktbetrieb kommt es während des Festwochenendes zu Anpassungen. Der Bauernmarkt findet am Freitag wie gewohnt von 7.30 bis 13 Uhr statt.
Die Stände des Tagesmarkts bleiben am Freitag und Samstag mehrheitlich geöffnet. Der Wochenmarkt mit den mobilen Ständen findet am Samstag hingegen nur in reduziertem Umfang statt.
Die Stadtpolizei St.Gallen empfiehlt allen Besucherinnen und Besuchern, für die Anreise möglichst den öffentlichen Verkehr zu nutzen und sich vor Ort an die Signalisation sowie die Anweisungen der Einsatzkräfte zu halten.






