Die Stadtpolizei St.Gallen hat zwischen Freitag, 24. Juli 2026, und Sonntag, 26. Juli 2026, sechs Personen angezeigt, weil sie trotz des geltenden Feuer- und Feuerwerksverbots Feuer entzündet hatten. Zwei weitere Personen wurden verwarnt, nachdem sie Vorbereitungen für ein Feuer getroffen hatten.
Feuer trotz Verbot entzündet
Im Zeitraum vom 24. bis 26. Juli 2026 stellte die Stadtpolizei St.Gallen mehrere Verstösse gegen das kantonal geltende Feuer- und Feuerwerksverbot fest. Insgesamt wurden sechs Personen verzeigt, weil sie trotz der bestehenden Einschränkungen ein Feuer entfacht hatten.
Zwei weitere Personen konnten kontrolliert werden, bevor sie ein Feuer entzündet hatten. Da sie lediglich Vorbereitungen getroffen hatten, sprach die Stadtpolizei in diesen Fällen Verwarnungen aus.
Das Feuer- und Feuerwerksverbot gilt im gesamten Kanton St.Gallen seit dem 17. Juli 2026. Aufgrund der aktuellen Gefahrenlage sind offene Feuer sowie das Abbrennen von Feuerwerk untersagt.
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Polizei appelliert an Bevölkerung
Die Stadtpolizei St.Gallen weist darauf hin, dass das Verbot weiterhin konsequent eingehalten werden muss. Damit soll das Risiko von Bränden reduziert und der Schutz von Menschen, Tieren und Natur gewährleistet werden.
Die Behörden bitten die Bevölkerung, auf offene Feuer und Feuerwerk zu verzichten, solange die Einschränkungen bestehen. Verstösse können strafrechtliche Folgen haben.






