149 km/h – mitten auf der Stadtautobahn.
Eine semistationäre Messanlage löst aus und liefert ein klares Bild.
Nun steht ein junger Fahrer im Fokus der Ermittlungen.
Messanlage löst aus – 69 km/h zu schnell
Am Montagmittag, 1. Dezember 2025, registrierte eine Messanlage auf der St.Galler Stadtautobahn ein Auto, das mit 149 km/h statt erlaubten 80 km/h in Richtung Zürich unterwegs war.
Die Überschreitung:
+69 km/h
Damit klar im Raserbereich nach Schweizer Recht
Die Staatsanwaltschaft eröffnete sofort Ermittlungen.
21-jähriger Schweizer als mutmasslicher Fahrer ermittelt
Die Kantonspolizei St.Gallen führte im Auftrag der Staatsanwaltschaft umfangreiche Abklärungen durch.
Das Ergebnis:
ein 21-jähriger, in der Region wohnhafter Schweizer wurde als mutmasslicher Lenker ermittelt
er wird zur Anzeige gebracht
die Staatsanwaltschaft St.Gallen hat eine Strafuntersuchung eröffnet
Auch das Strassenverkehrsamt prüft nun administrative Massnahmen.
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Was der Mann als Raser zu erwarten hat
Gemäss Art. 90 Abs. 4 SVG gilt als Raser, wer:
die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 60 km/h übertritt, wenn 80 km/h erlaubt sind
Das trifft hier zu – und bedeutet schwere rechtliche Folgen.
Mögliche Konsequenzen:
Freiheitsstrafe
Einziehung / Beschlagnahmung des Fahrzeugs
lange Führerausweisentzugsdauer
Verteidigungspflicht durch Rechtsanwalt
hohe Kosten für Verfahren, Gutachten und Gebühren
Der Fall ist damit kein Bagatelldelikt, sondern ein Offizialdelikt mit hohem Strafrahmen.










