In Deutschland wird über ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder diskutiert. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags zeigt jedoch: Die Umsetzung könnte rechtlich schwierig werden.
Die Frage bleibt, wie Kinder wirksam geschützt werden können, ohne EU-Recht oder Grundrechte der Eltern zu verletzen.
Gutachten zeigt rechtliche Grenzen
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts im Bundestag beleuchtet die rechtlichen Hürden für ein nationales Verbot von Social-Media-Plattformen für Kinder.
- EU-Recht, insbesondere der Digital Services Act, steht über nationalem Recht.
- Das Grundgesetz garantiert das Erziehungsrecht der Eltern, was ein nationales Verbot erschweren könnte.
- Plattformen wie Meta, TikTok oder X haben ihren Sitz in Irland – das Herkunftslandprinzip begrenzt den Einfluss nationaler Regelungen.
Laut gmx.ch prüfen Experten daher, dass nur der Europäische Gerichtshof (EuGH) abschliessend entscheiden kann, welche Spielräume Mitgliedstaaten bei Verboten oder Altersbeschränkungen haben.
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Forderungen aus Bund und Ländern
- Niedersachsen und Thüringen brachten im Bundesrat einen Antrag ein: Social Media für Kinder unter 14 Jahren verbieten.
- Jugendliche bis 16 sollen Plattformen nur in einer altersangepassten Version nutzen dürfen.
- CDU und SPD erwägen ähnliche Massnahmen.
- Bundesjugendministerin Karin Prien (CDU) wartet auf Empfehlungen einer Kommission.
Relevanz auf EU-Ebene
- EU-Recht hat Anwendungsvorrang gegenüber nationalen Regelungen.
- TikTok unterliegt bereits Auflagen nach dem Digital Services Act.
- Nationales Verbot hätte praktisch geringe Auswirkungen, da viele Plattformen in Irland registriert sind.







