Schweizer Kantonspolizeien setzen Drohnen bei Verkehrsunfällen, Suchaktionen, Grossereignissen und komplexen Schadenlagen ein. Die Fluggeräte liefern Bilder aus der Luft, dokumentieren Spuren und unterstützen Einsatzleitungen bei Entscheidungen. Wie weit die Technik genutzt werden darf, hängt jedoch vom konkreten Auftrag, den Luftfahrtregeln sowie den Polizei- und Datenschutzgesetzen des jeweiligen Kantons ab.
Drohnen haben sich bei zahlreichen Polizeikorps in der Schweiz als zusätzliches Einsatzmittel etabliert. Nach Angaben des Kantons Basel-Stadt nutzen mittlerweile die meisten Schweizer Polizeikorps unbemannte Luftfahrzeuge zur Erfüllung bestimmter Aufgaben. Dabei handelt es sich nicht um ein schweizweit einheitliches System: Jeder Kanton entscheidet aufgrund seiner Aufgaben, seiner geografischen Bedingungen und seiner rechtlichen Grundlagen über Anschaffung und Einsatz.
Die Geräte ersetzen weder Patrouillen noch Helikopter oder Einsatzkräfte am Boden. Sie ermöglichen jedoch eine schnelle Übersicht aus der Luft und können schwer zugängliche Gebiete oder grosse Ereignisorte effizient erfassen. Je nach Modell übertragen sie hochauflösende Bilder und weitere Sensordaten direkt an die Einsatzleitung.
Vom Verkehrsunfall bis zur Personensuche
Zu den häufigsten Einsatzbereichen gehören die Dokumentation schwerer Verkehrsunfälle, die Suche nach vermissten Personen und die Erkundung grösserer Schadenplätze. Auch bei Bränden, Naturereignissen oder umfangreichen Polizeieinsätzen können Luftbilder helfen, Gefahrenzonen, Zufahrtswege und die Position der beteiligten Einsatzkräfte zu erkennen.
Besonders wichtig ist die Technik bei der Spurensicherung. Bilder aus unterschiedlichen Höhen und Blickwinkeln lassen sich mit spezieller Software zu massstabsgetreuen Plänen oder dreidimensionalen Modellen zusammensetzen. Ermittlerinnen und Ermittler können dadurch Unfallstellen und Tatorte später digital rekonstruieren, ohne den Ereignisort über längere Zeit gesperrt halten zu müssen.
Die Zuger Polizei setzt seit Juni 2019 eine Polizeidrohne für die fotografische Dokumentation von Tatorten, Unfallstellen und Bränden ein. Das Gerät ist mit einer hochauflösenden Kamera ausgestattet und kann zusammen mit einer entsprechenden Software Pläne sowie 3D-Modelle eines Ereignisortes erstellen. Der Einsatz ist in Zug ausdrücklich auf den Kriminaltechnischen Dienst und die Spurensicherung beschränkt.
Auch die Kantonspolizei Graubünden nutzt Drohnen seit 2019. Sie kommen dort bei Such- und Rettungseinsätzen, zur Erkundung, zur Erstellung von Lagebildern sowie zur Beweissicherung bei verkehrs- und kriminalpolizeilichen Ereignissen zum Einsatz. Wegen der grossen Kantonsfläche wurden kleinere Drohnen an zwölf Standorten der Regionenpolizei stationiert.
Kantone verfolgen unterschiedliche Einsatzmodelle
Das Bündner Modell zeigt, wie kleinere Geräte dezentral eingesetzt werden können. Im Zentrum steht die Aufnahme von Verkehrsunfällen. Mit einer speziellen Software können die Bilder zu einer massstabsgetreuen digitalen Darstellung der Unfallsituation verarbeitet werden. Komplexere Einsätze wie Suchaktionen oder Grossereignisse bleiben hingegen einer spezialisierten Drohnengruppe vorbehalten.
Der Kanton Aargau prüfte im Mai 2025 ein anderes Konzept. Die Kantonspolizei testete eine Starrflügeldrohne mit Kipprotor, die senkrecht starten und landen kann. Das System sollte bei bedeutenden Alarmfällen und dringenden Hilfeleistungen rasch zu einem Ereignisort fliegen und der Einsatzleitung mit Kamera- und Sensortechnik ein erstes Lagebild übermitteln. Ob und in welcher Form das getestete System definitiv beschafft wurde, geht aus der damaligen offiziellen Mitteilung nicht hervor.
Basel-Stadt schuf 2024 eine spezielle Verordnung für einen erweiterten Pilotbetrieb. Damit wurden Einsätze zur Dokumentation von Schadenplätzen, für Vermessungsarbeiten, zur Personensuche, im Beobachtungs- und Interventionsbereich sowie zur Darstellung einer Einsatzlage ermöglicht. Die aktuelle Fassung der kantonalen Drohnenverordnung ist seit dem 16. Mai 2026 in Kraft.
Die Beispiele zeigen, dass Polizeidrohnen je nach Kanton unterschiedlich organisiert werden. Während einzelne Korps die Geräte vorwiegend zur forensischen Dokumentation einsetzen, integrieren andere sie zusätzlich in Suchaktionen, Grossereignisse oder die operative Lagebeurteilung.
Datenschutz und Luftfahrt setzen klare Grenzen
Der Einsatz einer Polizeidrohne ist nicht allein eine technische Entscheidung. Sobald Personen auf den Aufnahmen identifiziert werden können, werden Personendaten bearbeitet. Dafür müssen ein konkreter Zweck, eine ausreichende Rechtsgrundlage und verhältnismässige Schutzmassnahmen vorhanden sein. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte weist grundsätzlich darauf hin, dass identifizierbare Videoaufnahmen als Bearbeitung von Personendaten gelten.
Für polizeiliche Aufnahmen gelten je nach Situation die Schweizerische Strafprozessordnung sowie die kantonalen Polizei- und Datenschutzgesetze. Basel-Stadt führte seinen Pilotversuch unter anderem deshalb ein, weil für Aufzeichnungen ausserhalb eines Strafverfahrens zuvor keine spezifische kantonale Grundlage bestand. Der Einsatz und eine mögliche Aufnahme sollen dort grundsätzlich erkennbar sein. Vorgesehen sind unter anderem gekennzeichnete Drohnen, entsprechend ausgerüstete Pilotinnen und Piloten sowie markierte Start- und Landezonen.
Bei besonderen Gefährdungslagen kann diese Erkennbarkeit eingeschränkt werden. Als Beispiele nennt der Kanton Basel-Stadt Geiselnahmen oder den Schutz völkerrechtlich geschützter Personen. Solche Ausnahmen müssen jedoch an eine konkrete Einsatzlage gebunden bleiben.
Zusätzlich gelten die Bestimmungen zur Flugsicherheit. Können die allgemeinen Regeln der sogenannten offenen Kategorie nicht eingehalten werden, fällt der Flug in die spezielle Kategorie und benötigt eine Bewilligung des Bundesamts für Zivilluftfahrt. Polizeieinsätze können in künftigen U-Space-Lufträumen zwar Vorrang erhalten, die erforderlichen Bewilligungen und Sicherheitsvorgaben bleiben aber bestehen.
In Graubünden mussten die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten deshalb zunächst das vom BAZL verlangte Zertifikat für die Kategorien A1 und A3 erwerben. Anschliessend folgten theoretische und praktische Ausbildungsblöcke zu den gesetzlichen, fliegerischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen.
Drohnen bleiben ein unterstützendes Einsatzmittel
Polizeidrohnen können in kurzer Zeit Informationen liefern, für die früher teilweise ein Helikopter, eine Hebebühne oder umfangreiche Vermessungsarbeiten nötig waren. Besonders bei Unfallaufnahmen und in unübersichtlichem Gelände lässt sich dadurch Zeit gewinnen.
Ihre Nutzung bleibt jedoch an einen konkreten Einsatz, ausgebildetes Personal und rechtliche Vorgaben gebunden. Wetter, Luftraum, Sichtverhältnisse, technische Reichweite und Datenschutz können einen Flug einschränken oder verhindern. Entscheidend ist deshalb nicht allein, was eine Drohne technisch leisten kann, sondern ob ihr Einsatz für die jeweilige Lage notwendig, geeignet und verhältnismässig ist.






