50 erlaubt – 105 gefahren
Ein Autofahrer raste mit mehr als dem Doppelten der erlaubten Geschwindigkeit durch Sisikon.
Auf der kurvenreichen Axenstrasse wurde er geblitzt – und nun drohen harte Konsequenzen.
Was ist passiert?
Am Dienstag, 1. September 2025, gegen 20:15 Uhr, erfasste eine semistationäre Geschwindigkeitsmessung einen Personenwagen mit deutschen Kontrollschildern auf der Axenstrasse in Richtung Norden.
Erlaubte Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h
Gemessene Geschwindigkeit: 105 km/h (netto)
Damit liegt ein klarer Rasertatbestand gemäss Schweizer Recht vor.
Die Konsequenzen
Die verantwortliche Person muss nun mit folgendem rechnen:
Fahrverbot in der Schweiz
Strafanzeige wegen qualifiziert grober Geschwindigkeitsüberschreitung
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Uri
In der Schweiz gelten strenge Regeln: Wer 50 km/h in einer 50er-Zone überschreitet, riskiert Haft oder mindestens einen Entzug des Führerausweises.
Rasertatbestand – was bedeutet das?
Gemäss Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) gilt als Rasertat:
Innerorts: Überschreitung um ≥ 50 km/h
Ausserorts: ≥ 60 km/h
Autobahn: ≥ 80 km/h
Strafen können bis zu 4 Jahre Freiheitsentzug betragen – besonders bei Wiederholungstätern oder Gefährdung Dritter.






