Zwei Raser an einem Abend – Polizei zieht Konsequenzen
Die Kantonspolizei Uri hat auf der Autobahn A2 bei Silenen gleich zwei extreme Geschwindigkeitsübertretungen innert weniger Stunden festgestellt.
Beide Fahrer waren mit weit über 140 km/h in einem 80er-Abschnitt unterwegs – ein klarer Rasertatbestand.
Erster Fall: 146 km/h im Gotthard-Tunnel
Am Montag, 3. November 2025, gegen 20.30 Uhr, fuhr ein 29-jähriger Mann mit einem Personenwagen mit libyschen Kontrollschildern in Richtung Süden.
Die Messung ergab eine Nettogeschwindigkeit von 146 km/h – bei erlaubten 80 km/h.
Zusätzlich überholte der Lenker im Gotthard-Strassentunnel, was in der Schweiz streng verboten ist.
Er wurde durch die Kantonspolizei Tessin angehalten und der Kantonspolizei Uri übergeben.
Der Mann wird wegen:
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qualifiziert grober Geschwindigkeitsüberschreitung (Rasertatbestand) und
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Überfahren einer doppelten Sicherheitslinie mit anschliessendem Überholen
bei der Staatsanwaltschaft Uri angezeigt.
Zweiter Fall: 142 km/h kurz nach Mitternacht
Nur wenige Stunden später, am Dienstagmorgen, 4. November 2025, kurz nach 02.30 Uhr, wurde an derselben Stelle erneut ein Raser gestoppt.
Ein Fahrzeug mit slowakischen Kontrollschildern fuhr mit 142 km/h, ebenfalls bei erlaubten 80 km/h.
Auch dieser Lenker wird wegen einer qualifiziert groben Geschwindigkeitsüberschreitung angezeigt.
Polizei warnt vor hohem Risiko
Die Kantonspolizei Uri weist darauf hin, dass Raser nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Im Gotthard-Tunnel gelten wegen der beengten Fahrspur und der Unfallgefahr strikte Tempolimiten.
Konsequenzen für Raser in der Schweiz
Nach dem Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG) drohen bei Raserdelikten:
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Freiheitsstrafe von 1 bis 4 Jahren,
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sofortiger Führerausweisentzug,
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sowie die Beschlagnahmung und mögliche Einziehung des Fahrzeugs.









