Eine Kontrolle bei einer Sportveranstaltung in Winterthur hat Konsequenzen für ein privates Sicherheitsunternehmen.
Die Stadtpolizei stellte fest, dass ein Sicherheitsmitarbeiter ohne die notwendige Bewilligung im Einsatz stand.
Nun wird gegen den Geschäftsführer ermittelt.
Polizei kontrolliert Sicherheitsdienst bei Sportevent
Am Samstag, 16. Mai 2026, überprüfte die Stadtpolizei Winterthur Mitarbeitende eines privaten Sicherheitsdienstes im Rahmen einer Sportveranstaltung.
Dabei fiel den Einsatzkräften ein 35-jähriger Mitarbeiter auf.
Nach Angaben der Polizei verfügte der US-amerikanische Staatsangehörige nicht über den im Kanton Zürich vorgeschriebenen Aufenthaltsstatus für diese Tätigkeit.
Fehlende Niederlassungsbewilligung festgestellt
Für Einsätze im Sicherheitsbereich gelten im Kanton Zürich klare gesetzliche Vorgaben.
Der kontrollierte Mitarbeiter verfügte laut Polizei nicht über die erforderliche C-Niederlassungsbewilligung.
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Geschäftsführer angezeigt
Die Konsequenz folgte direkt vor Ort:
Der Geschäftsführer des betroffenen Sicherheitsunternehmens wird wegen Widerhandlungen gegen das Polizeigesetz angezeigt.
Welche Sanktionen drohen, müssen nun die zuständigen Behörden prüfen.
Strenge Regeln für private Sicherheitsdienste
Private Sicherheitsfirmen übernehmen bei Veranstaltungen häufig Aufgaben wie:
- Zugangskontrollen
- Ordnungsdienste
- Personenkontrollen
- Schutz von Veranstaltungsbereichen
Gerade deshalb gelten im Kanton Zürich strenge Vorschriften bezüglich Ausbildung, Bewilligungen und Aufenthaltsstatus.






