Nach dem schweren Selbstunfall mit Todesfolge in der Nacht auf Freitag, 14. August 2026, ist der Seelisbergtunnel auf der A2 wieder teilweise befahrbar. Ab 16.00 Uhr wurde die Röhre Richtung Norden zweispurig und jene Richtung Süden einspurig geöffnet. In beiden Richtungen gilt teilweise Tempo 60.
Tunnel nach Unfall vollständig gesperrt
In der Nacht auf Freitag war ein Fahrzeug im Bereich des Südportals des Seelisbergtunnels von der Fahrbahn abgekommen, mit der Lüftungszentrale Büel kollidiert und anschliessend ausgebrannt. Durch den Brand wurden elektrische Anlagen erheblich beschädigt.
In der Folge fiel die Stromversorgung des Tunnels aus. Dadurch standen wichtige sicherheitsrelevante Systeme nicht mehr zur Verfügung, weshalb der Seelisbergtunnel in beiden Fahrtrichtungen vollständig gesperrt werden musste.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und das Amt für Betrieb Nationalstrassen leiteten umgehend Massnahmen ein, um den Tunnel möglichst rasch wieder für den Verkehr freigeben zu können.
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Betrieb mit Einschränkungen wieder aufgenommen
In der Lüftungszentrale Büel wurde ein Notstromgenerator installiert. Zudem konnten verschiedene durch den Unfall verursachte Störungen behoben und beschädigte Systeme soweit überbrückt werden, dass eine teilweise Wiedereröffnung möglich wurde.
Seit 16.00 Uhr ist die Röhre Richtung Norden zweispurig befahrbar. Im südlichen Abschnitt des Tunnels gilt dabei eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
In Fahrtrichtung Süden konnte wegen der weiterhin umfangreichen Schäden dagegen nur eine Fahrspur freigegeben werden. Auch dort gilt ein Tempolimit von 60 km/h.
Definitive Instandsetzung beginnt kommende Woche
Die noch bestehenden Schäden an der Infrastruktur der Südröhre beziehungsweise der Tunnelzentrale sind noch nicht vollständig behoben. Ab Montag beginnen deshalb die detaillierte Schadensaufnahme sowie die Arbeiten zur definitiven Instandsetzung der Tunnelzentrale.
Während dieser Arbeiten kann es punktuell zu weiteren temporären Einschränkungen im Verkehr kommen. Das ASTRA will über relevante Änderungen der Verkehrsführung informieren.
Der schwere Unfall, bei dem eine Person ums Leben kam, wird unabhängig davon durch die zuständigen Behörden untersucht.






