Entlassung voraussichtlich früher
Sean „Diddy“ Combs (56) könnte früher aus der Haft entlassen werden.
Sein Entlassungsdatum wurde vom 4. Juni 2028 auf den 25. April 2028 vorverlegt – eine Verkürzung um rund sechs Wochen.
Laut gmx.ch liegt der Grund in seiner Teilnahme an einem speziellen Drogenrehabilitationsprogramm. Solche Programme führen im US-Bundesgefängnissystem regelmässig zu einer Reduzierung der verbleibenden Haftzeit. Combs’ Sprecher betonte, dass der Musiker den Prozess ernst nehme und aktiv an positiven Veränderungen arbeite.
Vorherige Strafzeitverlängerung
Das Entlassungsdatum war bereits mehrfach angepasst worden:
November 2025: Haftverlängerung aufgrund von Regelverstössen
Verstösse: Konsum von selbst hergestelltem Alkohol und unerlaubte Telefonkonferenzen
Die Verteidigung argumentierte, dass die Telefonate rechtlich geschützte Kommunikation mit Anwälten waren.
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Laufendes Berufungsverfahren
Parallel zur Teilnahme am Rehabilitationsprogramm kämpft Combs’ Anwaltsteam weiterhin gegen das Urteil:
Dezember 2025: Berufung gegen vierjährige Haftstrafe eingelegt
Argumentation: Beweislast unzureichend, Strafmass verletze verfassungsmässige Rechte
Februar 2026: Staatsanwaltschaft fordert Beibehaltung der Strafe
Combs war im Juli 2025 von einem Bundesgericht in New York wegen organisierter Kriminalität und Sexhandels schuldig gesprochen worden. Das endgültige Strafmass von vier Jahren und zwei Monaten Haft wurde am 3. Oktober 2025 verkündet.










