Ein schwerer Moment an der Fasnacht in Schwellbrunn: Sieben Menschen wurden verletzt, als ein Bus in eine Gruppe von Fussgängern fuhr. Nun steht fest – das Verfahren gegen den Fahrer wird eingestellt.
Der Unfall an der Fasnacht
Am 18. Februar 2024 kam es in Schwellbrunn während der Fasnachtsfeierlichkeiten zu einem folgenschweren Verkehrsunfall.
Ein zum Fasnachtsbus umgebauter Linienbus war im Schritttempo unterwegs.
Beim Anfahren gab der Lenker kurz Gas – der Bus beschleunigte unerwartet.
Er erfasste eine Gruppe von Fussgängerinnen und Fussgängern und prallte anschliessend in ein Auto.
Sieben Personen wurden verletzt.

Bild von Kapo AR)
Technische Mängel am Fahrzeug
Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden zeigte gravierende technische Mängel am Bus:
Die Druckluftanlage der Betriebsbremse entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Eine Warneinrichtung für zu niedrigen Bremsdruck fehlte.
Diese sicherheitsrelevanten Defekte spielten eine entscheidende Rolle beim Unfall.
Einstellungsverfügung gegen den Fahrer
Nach Würdigung aller Umstände kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss:
Das Verschulden des Fahrers wiegt sehr leicht.
Das Verfahren gegen den Buslenker wird eingestellt.
Die Einstellungsverfügung ist rechtsmittelfähig.
Für den Fahrer gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Der tragische Unfall von Schwellbrunn wirft Fragen zur Sicherheit von umgebauten Fahrzeugen auf.










