Seit dem 1. Oktober 2026 ist das neue Schweizer Transparenzregister offiziell in Betrieb. Meldepflichtige Rechtseinheiten müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen erfassen und Änderungen künftig melden. Die Meldungen erfolgen digital, insbesondere über EasyGov. Für die betroffenen Unternehmen gelten je nach Rechtseinheit unterschiedliche Übergangsfristen.
Neues Register für wirtschaftlich Berechtigte
Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) hat die Schweiz ein zentrales Register geschaffen. Darin werden Personen erfasst, die tatsächlich Kontrolle über schweizerische juristische Personen oder über ausländische juristische Personen mit Bezug zur Schweiz ausüben – beispielsweise aufgrund ihrer Beteiligung am Kapital oder ihrer Stimmrechte.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) führt das Register. Eine Kontrollstelle beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) überprüft die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der eingetragenen Informationen.
Dem operativen Start ging eine mehrstufige Pilotphase voraus. Dabei konnten Unternehmen und Behörden die technische Infrastruktur sowie die digitalen Meldeprozesse testen. Laut den Angaben des Bundes war der Pilot erfolgreich.
Die Einführung erfolgt im Rahmen neuer Regeln zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Das Parlament hatte das entsprechende Gesetz im September 2025 verabschiedet; der Bundesrat setzte das TJPG sowie die revidierten Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes auf den 1. Oktober 2026 in Kraft.
Datenschutz und Sicherheit im Fokus
Beim Betrieb des Registers spielt der Schutz der sensiblen Informationen eine zentrale Rolle. Das neue Informatiksystem läuft in einer speziell gesicherten Umgebung. Die Daten werden nach Angaben des Bundes auf einem physischen Server in der Schweiz gespeichert.
Zusätzlich sind die Zugriffsmöglichkeiten technisch beschränkt und durch eine mehrstufige Authentifizierung geschützt. Die Systeme werden regelmässig auf mögliche Sicherheitslücken überprüft.
Dabei werden sowohl technische Schwachstellen als auch Risiken durch neue Entwicklungen im Bereich der Cybersicherheit berücksichtigt. Der Bund will damit verhindern, dass Unbefugte auf die im Register gespeicherten Informationen zugreifen können.
Unterschiedliche Fristen für Unternehmen
Mit dem Start des Registers beginnen auch die Übergangsfristen für die betroffenen Rechtseinheiten. Diese sind nicht für alle Unternehmen gleich und können zwischen einem Monat und zwei Jahren liegen. Für viele Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre wirtschaftlich berechtigten Personen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes melden müssen.
Laut EasyGov sind insbesondere Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung betroffen. Auch Genossenschaften fallen grundsätzlich unter die neuen Meldepflichten. Für bestimmte Rechtseinheiten wie Einzelunternehmen, Vereine, Stiftungen und börsenkotierte Gesellschaften gelten hingegen Ausnahmen.
Aufgrund der erwarteten hohen Zahl an Meldungen werden einzelne Funktionen des Registers schrittweise eingeführt. Bestimmte Dienstleistungen, darunter die Gesamtregisterabfrage und die Unterschiedsmeldung, stehen zum Start noch nicht vollständig zur Verfügung.
Auch vorübergehende Einschränkungen bei der Nutzung des Systems sind laut den Behörden in der Anfangsphase möglich. Die eigentliche Meldung kann weiterhin über die Plattform EasyGov vorgenommen werden.
Meldung über EasyGov
Für Unternehmen und deren Beauftragte ist EasyGov die zentrale digitale Plattform für die Meldung. Die Plattform ermöglicht es, die notwendigen Angaben elektronisch einzureichen und weitere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Transparenzregister abzuwickeln.
Die Registrierung bei EasyGov sowie die Meldung an das Transparenzregister sind kostenlos. Das Bundesamt für Justiz stellt zudem Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung, die betroffene Rechtseinheiten bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen sollen.
Ab Dezember 2026 sind ausserdem regelmässige Online-Informationsveranstaltungen vorgesehen. Damit sollen Unternehmen weitere Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Meldepflichten erhalten.
Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäscherei
Mit dem Transparenzregister soll für die zuständigen Behörden einfacher und zuverlässiger nachvollziehbar werden, wer eine Rechtseinheit tatsächlich kontrolliert. Damit soll eine bisher auf verschiedene Informationsquellen verteilte Abklärung zentral unterstützt werden.
Das Register steht Behörden sowie bestimmten Finanzintermediären und Beratenden im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten zur Verfügung. Die Informationen sollen insbesondere bei der Erfüllung der Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung genutzt werden.
Für die Schweiz ist das neue Register zudem im internationalen Kontext relevant. Der Bundesrat verwies bei der Inkraftsetzung darauf, dass die Wirksamkeit der neuen Massnahmen im Rahmen der nächsten Länderprüfung der Financial Action Task Force (FATF) in den Jahren 2027 und 2028 beurteilt werden soll.






