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Schweizer Händler wehren sich gegen hohe Twint-Gebühren

by Peter Schnieder
Montag, 24. August 2026 um 16:00
in Börse, Schweiz, Technology, Top News, Wirtschaft
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Twint-Zahlung an einer Schweizer Ladenkasse

Schweizer Händler kritisieren die Kosten für Twint-Zahlungen und haben die Weko eingeschaltet. Twint weist die Vorwürfe zurück. (Symbolbild)

Home » Wirtschaft » Schweizer Händler wehren sich gegen hohe Twint-Gebühren

Der Schweizer Handelsverband Swiss Retail Federation hat die Wettbewerbskommission Weko eingeschaltet. Grund sind die aus Sicht des Verbands zu hohen Gebühren für Twint-Zahlungen. Ein Gutachten kommt zum Schluss, dass Händler im Durchschnitt deutlich mehr bezahlen als bei Debitkarten. Twint weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet die Berechnungen als «komplett falsch und irreführend».

Twint gehört in der Schweiz längst zum Alltag. Ob im Detailhandel, in Restaurants oder an kleineren Verkaufsständen: Immer mehr Kundinnen und Kunden bezahlen ihre Einkäufe mit dem Schweizer Bezahldienst.

Für Händlerinnen und Händler sind die Transaktionen allerdings mit Kosten verbunden. Die Swiss Retail Federation kritisiert nun, dass diese Gebühren deutlich über jenen von herkömmlichen Debitkartenzahlungen liegen.

Laut einem ökonomischen Gutachten, das im Zusammenhang mit der Eingabe bei der Weko vorgelegt wurde, bezahlen Händler für Twint-Transaktionen im Durchschnitt rund doppelt so viel wie bei einer normalen Debitkarte.

Kleine Händler besonders stark belastet

Die Gebühren unterscheiden sich je nach Grösse des Betriebs und dem jeweiligen Zahlungsmodell. Laut dem Gutachten müssen kleine Hofläden standardmässig rund 1,3 Prozent ihres Umsatzes für Twint-Zahlungen abgeben.

Bei grösseren Handelsbetrieben liegt der durchschnittliche Anteil demnach bei rund 0,59 Prozent pro Transaktion. Zum Vergleich: Bei einer normalen Debitkartenzahlung beträgt die durchschnittliche Belastung laut Gutachten lediglich rund 0,33 Prozent.

Patrick Erny, Direktor der Swiss Retail Federation, fordert deshalb eine Überprüfung durch die Wettbewerbshüter. Da die meisten Twint-Kundinnen und -Kunden ein Bankkonto als Zahlungsmittel hinterlegt hätten, sollten sich die Kosten aus Sicht des Verbands stärker am Niveau von Debitkartenzahlungen orientieren.

Die Swiss Retail Federation wirft Twint, seinen Eignerbanken und den beteiligten Zahlungsdienstleistern vor, ihre marktbeherrschende Stellung auszunutzen. Ob dieser Vorwurf rechtlich Bestand hat, muss die Weko prüfen.

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Twint weist Kritik deutlich zurück

Twint selbst widerspricht den Vorwürfen. Der Bezahldienst bezeichnet die Ergebnisse des Gutachtens als «komplett falsch und irreführend». Nach Ansicht von Twint wurden lediglich ausgewählte Daten ausgewertet, weshalb daraus keine allgemeingültigen Aussagen über die Gebührenstruktur abgeleitet werden könnten.

Auch der Zahlungsdienstleister Worldline, der Twint-Zahlungen für Unternehmen ermöglicht, stellt den reinen Preisvergleich infrage. Twint biete nicht nur eine Möglichkeit zur Bezahlung, sondern zusätzliche Funktionen und Dienstleistungen.

Dazu gehören unter anderem Möglichkeiten für spätere Zahlungen oder das Aufteilen von Beträgen unter Freunden. Aus Sicht von Twint und seinen Partnern müsse deshalb der gesamte Leistungsumfang berücksichtigt werden, wenn die Kosten mit anderen Zahlungsmitteln verglichen würden.

Weko muss Gebühren nun prüfen

Für viele Händler ist ein Verzicht auf Twint allerdings kaum eine einfache Option. Weil der Bezahldienst bei Kundinnen und Kunden weit verbreitet ist, könnten Geschäfte bei einem Ausschluss von Twint befürchten, Kaufwillige an andere Anbieter oder Konkurrenten zu verlieren.

Damit stehen die Händler zwischen höheren Transaktionskosten und dem Wunsch der Kundschaft nach einer möglichst einfachen Zahlungsmöglichkeit. Ob die von der Swiss Retail Federation kritisierten Gebühren tatsächlich wettbewerbsrechtlich problematisch sind, ist derzeit offen.

Eine formelle Untersuchung der Weko ist nach den vorliegenden Informationen noch nicht eingeleitet worden. Die Wettbewerbskommission muss zunächst beurteilen, ob Anlass für weitere Schritte besteht.

Rechtlicher Hinweis:

Die Börsen- und Finanzinformationen auf imTicker.ch dienen ausschliesslich Informationszwecken und stellen keine Anlageberatung oder Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung dar. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Investitionen sind mit Risiken bis hin zum vollständigen Kapitalverlust verbunden. Anlageentscheidungen erfolgen auf eigene Verantwortung.

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