Ein Urteil aus Strassburg sorgt in der Schweiz für Diskussionen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz wegen Verletzung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verurteilt.
Im Zentrum steht eine Demonstration zum Internationalen Frauentag in Genf.
Demonstration in Genf führte zum Rechtsstreit
Die Kundgebung fand 2019 in Genf statt und war von den Behörden offiziell bewilligt worden.
Die Organisatorin wurde jedoch bereits vor der Demonstration darauf hingewiesen, dass sie persönlich haftbar gemacht werden könnte, falls die Auflagen nicht eingehalten würden.
Während der Veranstaltung kam es später zu Ausschreitungen.
Daraufhin warfen die Schweizer Gerichte der Organisatorin vor, keinen wirksamen Ordnungsdienst organisiert zu haben.
Organisatorin wurde gebüsst
Die Frau wurde strafrechtlich verurteilt und musste eine Geldstrafe von 200 Franken bezahlen.
Gegen dieses Urteil zog sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Dort machte sie mehrere Punkte geltend:
- Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren
- Einschränkung der Meinungsfreiheit
- Verletzung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Der EGMR gab ihr nun teilweise recht.
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Gericht sieht Grundrechte verletzt
Laut dem veröffentlichten Urteil verletzte die Schweiz die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit der Demonstrationsorganisatorin.
Der Gerichtshof betonte damit erneut die hohe Bedeutung demokratischer Grundrechte bei politischen Kundgebungen.
Insbesondere die persönliche strafrechtliche Verantwortung der Organisatorin stand im Fokus des Verfahrens.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil könnte künftig Auswirkungen darauf haben, wie Behörden und Gerichte mit Organisatorinnen und Organisatoren von Demonstrationen umgehen.
Juristinnen und Juristen erwarten eine vertiefte Diskussion über die Grenzen persönlicher Verantwortung bei bewilligten Kundgebungen.
Was ist der EGMR?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Strassburg überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Bürgerinnen und Bürger können dort Beschwerde einreichen, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sehen und den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben.
Die Schweiz gehört seit Jahrzehnten zu den Mitgliedstaaten der Konvention.
Kritik und politische Diskussionen möglich
Urteile des EGMR sorgen in der Schweiz regelmässig für politische Debatten.
Während Menschenrechtsorganisationen die Bedeutung internationaler Grundrechte betonen, kritisieren andere Stimmen immer wieder Eingriffe in nationale Entscheide.
Auch dieses Urteil dürfte erneut Diskussionen über das Verhältnis zwischen Schweizer Recht und internationaler Rechtsprechung auslösen.
Fazit
Der Entscheid aus Strassburg stärkt nach Ansicht des EGMR die Rechte von Demonstrationsorganisatorinnen und -organisatoren.
Gleichzeitig wirft das Urteil neue Fragen zur Verantwortung bei öffentlichen Kundgebungen auf.







