Der Bundesrat hat die Botschaft zum Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und der Republik Moldau verabschiedet. Die Vorlage wurde am 9. September 2026 an das Parlament überwiesen. Das Abkommen soll unter anderem die Auszahlung von AHV- und IV-Renten im jeweils anderen Vertragsstaat regeln.
Das Abkommen koordiniert die Sozialversicherungssysteme der Schweiz und Moldaus im Bereich der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge. In der Schweiz betrifft dies insbesondere die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV).
Ziel ist es, die Rechte von Versicherten beider Länder besser zu koordinieren und den Zugang zu Sozialversicherungsleistungen zu erleichtern. Gleichzeitig orientiert sich das Abkommen an den internationalen Standards zur Koordinierung der sozialen Sicherheit.
Renten sollen einfacher ausbezahlt werden
Eine zentrale Bestimmung betrifft die Auszahlung von Renten. Künftig soll es möglich sein, Leistungen der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge auch bei einem Wohnsitz im jeweils anderen Vertragsstaat auszuzahlen.
Das Abkommen sieht zudem die Gleichbehandlung der Versicherten vor. Dadurch sollen Personen, die zwischen der Schweiz und Moldau arbeiten oder ihren Wohnsitz verlegen, bei den entsprechenden Sozialversicherungsansprüchen besser abgesichert werden.
Auch für Unternehmen und Arbeitnehmende bringt die Vereinbarung Erleichterungen. Die Entsendung von Personal in den jeweils anderen Staat soll vereinfacht werden. Damit sollen unnötige Doppelbelastungen bei den Sozialversicherungen vermieden und der wirtschaftliche Austausch zwischen den beiden Ländern unterstützt werden.
Darüber hinaus enthält das Abkommen Regelungen zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Missbrauch. Die zuständigen Behörden sollen damit besser zusammenarbeiten können, wenn es um die Überprüfung und Durchsetzung von Sozialversicherungsansprüchen geht.
Parlament muss Abkommen noch genehmigen
Unterzeichnet wurde das Sozialversicherungsabkommen bereits am 2. Juni 2025. Mit der nun verabschiedeten Botschaft legt der Bundesrat dem Parlament seine Vorlage zur Genehmigung vor.
Das Abkommen tritt allerdings noch nicht unmittelbar in Kraft. Zunächst müssen sowohl das Schweizer Parlament als auch das Parlament der Republik Moldau der Vereinbarung zustimmen.
Mit dem Abkommen soll die Schweiz ihre Beziehungen zu Moldau im Bereich der sozialen Sicherheit auf eine vergleichbare Grundlage stellen wie bei anderen internationalen Sozialversicherungsabkommen. Es schafft insbesondere Regeln für Personen, die im jeweils anderen Land arbeiten, leben oder dort Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen erworben haben.






