Migros hat Pouletschnitzel paniert wegen eines falsch aufgedruckten Verbrauchsdatums zurückgerufen. Auf der Verpackung steht der 2. Oktober 2026, tatsächlich muss das Produkt bereits am 28. August 2026 verbraucht werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) warnt vor einem Konsum nach dem korrekten Verbrauchsdatum.
Falsches Verbrauchsdatum auf der Verpackung
Betroffen sind Migros Pouletschnitzel paniert (Aktion). Auf den Verpackungen wurde fälschlicherweise der 2. Oktober 2026 als Verbrauchsdatum («zu verbrauchen bis») angegeben.
Das korrekte Verbrauchsdatum ist jedoch der 28. August 2026. Nach diesem Datum kann eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden.
Das Verbrauchsdatum ist insbesondere bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie rohem Fleisch und Geflügel wichtig. Nach Ablauf darf ein entsprechendes Produkt aus Sicherheitsgründen nicht mehr verkauft oder konsumiert werden.
🚨 Breaking News direkt aufs Smartphone
Verpasse keine Eilmeldung mehr – jetzt den imTicker WhatsApp-Kanal abonnieren:
👉 imTicker auf WhatsApp abonnieren
BLV rät vom Konsum nach dem 28. August ab
Das BLV empfiehlt, die betroffenen Pouletschnitzel mit dem aufgedruckten Verbrauchsdatum 02.10.2026 nach dem 28.08.2026 nicht mehr zu konsumieren.
Migros hat das Produkt nach Bekanntwerden des Fehlers umgehend aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist deshalb insbesondere ein Blick auf die Artikelnummer und das aufgedruckte Verbrauchsdatum wichtig.
Diese Produkte sind betroffen
Betroffen ist folgendes Produkt:
- Produkt: Migros Pouletschnitzel paniert (Aktion)
- Artikelnummer: 2439.963.680.00
- Aufgedrucktes Verbrauchsdatum: 02.10.2026
- Korrektes Verbrauchsdatum: 28.08.2026
- Verkaufsstellen: Migros-Filialen in der ganzen Schweiz
Wer das betroffene Produkt besitzt, sollte es nach dem 28. August 2026 nicht mehr konsumieren.






