Der Bundesrat will Sicherheitsmerkmale auf Arzneimittelverpackungen in der Schweiz weiterhin freiwillig halten. Er beantragt dem Parlament deshalb, den entsprechenden Teil der Motion Ettlin (22.3859) abzuschreiben. Ein Obligatorium war geprüft worden, stiess in der Vernehmlassung aber auf breite Kritik wegen zusätzlicher Kosten, administrativem Aufwand und möglichen Folgen für die Versorgungssicherheit.
2D-Code und Schutz vor Manipulation
Sicherheitsmerkmale sollen helfen, gefälschte Arzneimittel im legalen Vertrieb zu erkennen. Dafür können Verpackungen unter anderem mit einem individuellen 2D-Datamatrixcode versehen werden. Der Code ermöglicht die eindeutige Identifizierung einer einzelnen Packung.
Zusätzlich können Sicherheitsvorrichtungen wie Klebesiegel eingesetzt werden. Sie machen sichtbar, ob eine Verpackung bereits geöffnet oder manipuliert worden ist. Damit können die Merkmale sowohl zur Fälschungserkennung als auch zur Kontrolle der Arzneimittel im Vertrieb beitragen.
Anders als in der Europäischen Union schreibt das Schweizer Heilmittelgesetz die Anbringung und Überprüfung dieser Merkmale derzeit nicht generell vor. Das Gesetz gibt dem Bundesrat allerdings die Möglichkeit, bei konkreten Risiken ein Obligatorium auf Verordnungsstufe einzuführen. Bisher wurden laut Bundesrat keine für den Schweizer Markt bestimmten gefälschten Arzneimittel in den legalen Vertriebskanälen festgestellt.
Obligatorium wurde geprüft
Die Motion Ettlin verlangte unter anderem, die Sicherheitsmerkmale auf Humanarzneimitteln obligatorisch zu machen. Nach der parlamentarischen Überweisung nahm das Bundesamt für Gesundheit die Arbeiten an der entsprechenden Verordnung wieder auf. Ein überarbeiteter Verordnungsentwurf wurde 2025 in die Vernehmlassung geschickt.
Bei den betroffenen Akteuren stiess ein Obligatorium auf erhebliche Vorbehalte. Kritisiert wurden insbesondere der zusätzliche administrative Aufwand und die höheren Kosten. Zudem wurde befürchtet, dass zusätzliche Anforderungen bei einzelnen Arzneimitteln die Versorgungssicherheit beeinträchtigen könnten.
Der Bundesrat will deshalb vorerst bei der freiwilligen Lösung bleiben. Unternehmen können Sicherheits- und Erkennungsmerkmale weiterhin einsetzen, ohne dass deren Verwendung generell vorgeschrieben wird.
Obligatorium bleibt grundsätzlich möglich
Mit seinem Entscheid schliesst der Bundesrat eine spätere Verschärfung nicht aus. Sollte sich die Situation bei gefälschten Arzneimitteln im legalen Vertrieb verändern, könnte ein Obligatorium erneut geprüft werden.
Die Entscheidung fällt zudem vor dem Hintergrund der laufenden Bemühungen, die Arzneimittelversorgung in der Schweiz zu sichern. Der Bund verfolgt dabei verschiedene Massnahmen, um insbesondere bei wichtigen und günstigen Medikamenten die Verfügbarkeit zu verbessern.






