Ein wichtiger Entscheid aus Bern könnte die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen nachhaltig verändern.
Der Bundesrat hat eine neue Vereinbarung im Rahmen der Beziehungen Schweiz–EU genehmigt – mit klarer Stärkung der kantonalen Mitsprache.
Bundesrat stärkt Rolle der Kantone
Am 22. April 2026 hat der Bundesrat eine Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen gutgeheissen.
Ziel ist die Mitwirkung im Rahmen des Pakets:
„Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)“
Bundesrat Schweiz betont dabei die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem Parlament.
Mehr Mitsprache für die Kantone
Die neue Vereinbarung sieht vor, dass die Kantone stärker einbezogen werden – insbesondere bei EU-Themen.
Konkret bedeutet das:
- Beteiligung an EU-Rechtsentwicklung („Decision Shaping“)
- Konsultation bei Streitbeilegungsverfahren
- Vertretung in wichtigen Gremien
- Einbindung in Dialogstrukturen mit der EU
Auch bestehende Kooperationen wie der Europadialog bleiben bestehen.
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Hintergrund: Bilaterale III
Das Paket ist Teil der Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU.
Europäische Union und die Schweiz wollen damit bestehende Abkommen stabilisieren und institutionell weiterentwickeln.
Politischer Vorbehalt bleibt
Die Vereinbarung ist noch nicht endgültig gültig.
- Vorbehalt: Ergebnis der parlamentarischen Beratung
- Kantone müssen noch formell zustimmen
- Änderungen im Gesetz können neue Verhandlungen nötig machen
Die Unterzeichnung erfolgt erst nach Abschluss der politischen Prozesse.
Die Schweiz geht einen weiteren Schritt in Richtung engerer europäischer Zusammenarbeit – mit mehr Einbindung der Kantone.
Die föderale Struktur der Schweiz spielt künftig eine noch wichtigere Rolle in der EU-Politik.







