Die Schweiz will den Import und Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen gesetzlich verbieten. Das Parlament hat die entsprechende Änderung des Tierschutzgesetzes im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Pelz-Initiative verabschiedet. Damit soll die bisherige Regelung auf Verordnungsebene dauerhaft im Gesetz verankert und auf den Handel im Inland ausgeweitet werden.
Importverbot gilt bereits seit 2025
Ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze ist in der Schweiz bereits seit dem 1. Juli 2025 auf Verordnungsebene in Kraft. Es gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes soll nun zusätzlich der Handel mit entsprechenden Pelzen in der Schweiz verboten werden.
Künftig sollen Schweizer Geschäfte und Online-Anbieter beim Einkauf von Pelzprodukten nachweisen können müssen, dass die Tiere nicht unter Bedingungen gehalten oder getötet wurden, die nach den vorgesehenen Kriterien als tierquälerisch gelten. Widerrechtlich importierte oder gehandelte Pelze sollen beschlagnahmt und eingezogen werden können.
Für Reisende sind Ausnahmen vorgesehen. Pelze für den Eigengebrauch dürfen weiterhin eingeführt werden. Auch Erbstücke sollen importiert werden können, dürfen anschliessend aber nicht verkauft werden.
Zertifizierung soll unabhängig erfolgen
Eine zentrale Rolle spielt künftig die Frage, nach welchen Kriterien ein Pelz als tierschutzkonform gilt. Das Parlament folgt dabei grundsätzlich dem Ansatz des Bundesrates, wonach das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die entsprechenden Zertifizierungsanforderungen festlegt. Der Ständerat hatte entsprechende Änderungsanträge seiner Kommissionsmehrheit abgelehnt.
Die Debatte war unter anderem deshalb umstritten, weil Tierschutzorganisationen befürchteten, dass private Branchenstandards Einfluss auf die Beurteilung der Produktionsmethoden erhalten könnten. Im Parlament wurde deshalb über die Ausgestaltung der Kriterien und des Zertifizierungssystems diskutiert.
Das BLV hält fest, dass künftig Marktteilnehmende beim Import von Pelzprodukten einen Nachweis über eine nicht tierquälerische Gewinnungsart erbringen müssen. Damit soll verhindert werden, dass Produkte aus Produktionsformen, die den Schweizer Anforderungen nicht entsprechen, weiterhin auf den Schweizer Markt gelangen.
Deklarationspflicht hatte laut Bundesrat nicht ausgereicht
Hinter der Gesetzesänderung steht auch die bisherige Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte. Der Bundesrat begründete seinen Vorschlag damit, dass diese Vorgaben in den vergangenen Jahren teilweise missachtet worden seien – trotz Verwarnungen und Strafverfahren. Deshalb setzt die neue Regelung stärker auf Verbote und Kontrollen.
Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte». National- und Ständerat haben den Gegenvorschlag im Gesetzgebungsverfahren unterstützt. Die Volksinitiative selbst ist davon getrennt zu betrachten; über ihr weiteres Schicksal entscheidet sich erst im Zusammenhang mit dem weiteren parlamentarischen Verfahren.

Tierschutzorganisationen begrüssen den Entscheid
Tierschutzorganisationen wie VIER PFOTEN, die Stiftung für das Tier im Recht, der Schweizer Tierschutz STS, der Zürcher Tierschutz, Sentience und Animal Rights Switzerland begrüssen die neue Regelung.
Katja Schönenberger, Geschäftsleiterin von VIER PFOTEN Schweiz, bezeichnete den Entscheid als wichtigen Schritt für den Tierschutz. Auch Andreas Rüttimann von der Stiftung für das Tier im Recht erklärte, damit werde ein bereits bestehendes Importverbot dauerhaft gesetzlich verankert und um ein Handelsverbot ergänzt.
Der Schweizer Tierschutz STS betont ebenfalls, dass Tierschutz aus seiner Sicht nicht an der Landesgrenze enden dürfe. Die Organisationen sehen im Entscheid einen Abschluss eines langjährigen politischen Prozesses.
Schweiz geht bei Pelz einen eigenen Weg
International gibt es bereits unterschiedliche Regelungen zum Umgang mit Pelz. Israel verbot 2021 den Verkauf von Pelzen grundsätzlich, wobei auch dort Ausnahmen vorgesehen sind. Die Schweizer Regelung ist anders ausgestaltet: Sie richtet sich gezielt gegen Pelze, die nach den Schweizer Vorgaben aus tierquälerischer Produktion stammen, und verbindet Import- und Handelsvorschriften mit einem Zertifizierungsverfahren.
Die konkrete Umsetzung wird deshalb entscheidend sein. Das BLV arbeitet bereits an den entsprechenden Vollzugsvorgaben. Das bisherige Importverbot bleibt während der vorgesehenen Übergangsfrist bestehen.
Über VIER PFOTEN
VIER PFOTEN ist die globale Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichen Einfluss, die Missstände erkennt, Tiere in Not rettet und sie beschützt. Die 1988 von Heli Dungler und Freunden in Wien gegründete Organisation tritt für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Mitgefühl und Verständnis begegnen. Im Fokus ihrer nachhaltigen Kampagnen und Projekte stehen Streunerhunde und -katzen sowie Heimtiere, sogenannte Nutztiere und Wildtiere – wie Bären, Grosskatzen und Orang-Utans – aus nicht artgemässer Haltung sowie aus Katastrophen- und Konfliktzonen. Mit Büros in Australien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Kambodscha, Kosovo, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, den USA und Vietnam sowie Schutzzentren für notleidende Tiere in 13 Ländern sorgt VIER PFOTEN für rasche Hilfe und langfristige Lösungen. In der Schweiz ist die Tierschutzstiftung ein Kooperationspartner vom Arosa Bärenland, dem ersten Bärenschutzzentrum, welches geretteten Bären aus schlechten Haltungsbedingungen ein artgemässes Zuhause gibt.






