In Schachen bei Reute hat ein Schuss auf eine Krähe eine Fensterscheibe eines Wohnhauses durchschlagen und Sachschaden verursacht. Verletzt wurde niemand.
Der Vorfall wird von der Polizei als Gefährdung abgeklärt. Die Schützin wird angezeigt.
Schuss auf Vogel verfehlt Ziel
Am Samstag, 20. Juni 2026, schoss eine 58-jährige Landwirtin in Reute im Ortsteil Schachen mit einem Flobert-Gewehr auf eine Krähe.
Nach bisherigen Erkenntnissen wollte sie ihre Hühner sowie deren Eier vor dem Vogel schützen.
Der Schuss verfehlte das Tier und setzte seine Flugbahn unbeabsichtigt fort.
Projektil trifft Wohnhaus
Das Geschoss durchschlug eine Fensterscheibe eines benachbarten Wohnhauses.
Anschliessend prallte es im Innenraum gegen eine Wand.
Der Schaden wurde erst am 23. Juni 2026 bemerkt und der Polizei gemeldet.
Verletzt wurde niemand.
Anzeige wegen Gefährdung
Die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden hat die Ermittlungen aufgenommen.
Die Landwirtin wird wegen Gefährdung des Lebens angezeigt.
Zusätzlich werden mögliche Verstösse gegen folgende Bereiche geprüft:
- Waffenrecht
- Jagdrecht
- Tierschutzrecht
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Rechtliche Einordnung
Das Erlegen von Krähen ist in der Schweiz grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Es gelten jedoch klare jagdrechtliche Vorgaben, insbesondere bezüglich:
- Jagdberechtigung
- zulässigen Waffen
- Jagdzeiten und Schonvorschriften
- örtlichen Einschränkungen
Ein eigenmächtiger Abschuss ohne entsprechende Bewilligung oder ausserhalb der Vorschriften kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Schuss auf Krähe in Schachen bei Reute
- Projektil trifft Wohnhaus statt Vogel
- Fensterscheibe durchschlagen, Sachschaden entstanden
- Keine Verletzten
- Anzeige wegen Gefährdung
- Prüfung von Waffen- und Jagdrecht
Ermittlungen laufen
Die Polizei klärt den genauen Ablauf des Vorfalls sowie die Umstände des Schusses ab.
Dabei wird insbesondere geprüft, ob die gesetzlichen Vorgaben für den Einsatz der Waffe eingehalten wurden.






