Manche packen Socken ein – andere gleich eine ganze Radarfalle.
In Schleitheim wurde eine mobile Radaranlage kurz vor Weihnachten als Geschenk verkleidet – eine Aktion mit rechtlichen Folgen.
Was genau passiert ist
Kurz vor Weihnachten erlebte die Schaffhauser Polizei eine Überraschung der besonderen Art. In Schleitheim wurde eine mobile Radaranlage von Unbekannten in Geschenkpapier eingewickelt.
Damit war sie kurzzeitig ausser Betrieb – und gleichzeitig symbolisch „neutralisiert“.
So reagierte die Polizei
Die Polizei Schaffhausen nahm den Vorfall mit Humor, betonte aber auch:
„So kreativ das auch wirkt – das Verhüllen, Manipulieren oder Verstellen von Radargeräten ist strafbar.“
Die Verantwortlichen riskieren:
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Ermittlungen wegen Behinderung amtlicher Massnahmen
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Bussen oder gar Anzeigen
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Eintrag ins Strafregister, je nach Schweregrad
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Radaranlagen sind keine Dekoration
Auch wenn es weihnachtlich gemeint war – die Polizei erinnert an den Zweck solcher Geräte:
Radarboxen dienen der Verkehrssicherheit.
Sie tragen dazu bei:
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das Fahrverhalten zu beruhigen
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Unfälle zu vermeiden
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und gerade in Wohnzonen für Verkehrsdisziplin zu sorgen
Die Polizei bleibt einsatzbereit – auch an Weihnachten
Zum Abschluss veröffentlichte die Polizei eine Botschaft an die Bevölkerung:
„Wir wünschen frohe und sichere Festtage – und sind auch über Weihnachten für Sie da. Auch mit Radaranlagen. Ob man sie nun mag oder lieber meidet.“
Humorvoll? Ja. Legal? Nein.
Die verpackte Radarfalle in Schleitheim mag kreativ gewesen sein – bleibt aber rechtlich heikel.
Das „Christchindli“ wird hier wohl nicht für die Busse aufkommen.










