In Rom ist die Leiche einer 71-jährigen Frau in einem Kleiderschrank entdeckt worden. Nach ersten Ermittlungen soll ihr 51-jähriger Sohn die Frau während eines Streits angegriffen und getötet haben. Die Familie hatte zuvor den Kontakt zu ihr verloren und wegen wiederholter Auseinandersetzungen zwischen Mutter und Sohn die Polizei alarmiert.
Familie alarmiert Carabinieri
Die Leiche der 71-Jährigen wurde in einer Wohnung im römischen Stadtteil Tor Bella Monaca gefunden. Angehörige hatten sich Sorgen gemacht, nachdem sie die Frau nicht mehr erreichen konnten.
Nach Angaben der Ermittler war es zwischen der Frau und ihrem 51-jährigen Sohn wiederholt zu Streit gekommen. Dabei soll der Mann seine Mutter mehrfach um Geld für Drogen gebeten haben.
Laut ANSA wurde die Familie schliesslich misstrauisch und alarmierte die Carabinieri. Einsatzkräfte suchten daraufhin nach der Frau und entdeckten ihre Leiche in einem Kleiderschrank der Wohnung.
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Sohn soll Tat gestanden haben
Der 51-Jährige wurde nach der Entdeckung der Leiche festgenommen. Nach Angaben der Ermittler soll er den Mord gestanden haben.
Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass die 71-Jährige während eines weiteren Streits getötet worden sein könnte. Die genauen Umstände der Tat sowie der Ablauf des Geschehens sind weiterhin Gegenstand der Untersuchungen.
Die Leiche wies nach ersten Angaben Verletzungen am Kopf sowie Frakturen im Gesicht auf. Die Behörden müssen nun unter anderem klären, wie und wann die Verletzungen entstanden sind.
Ermittlungen in Rom laufen
Mit den weiteren Untersuchungen sind die Carabinieri von Tor Bella Monaca sowie die zuständige Einheit aus Frascati betraut. Sie sichern Spuren und versuchen, den Ablauf der Ereignisse zu rekonstruieren.
Auch die Hintergründe des Konflikts zwischen Mutter und Sohn werden untersucht. Insbesondere soll geklärt werden, welche Rolle die Geldforderungen und der mutmassliche Drogenkonsum des Verdächtigen bei der Tat gespielt haben.
Die Ermittlungen dauern an. Für den festgenommenen Mann gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.






