Eine US-Bundesrichterin hat den Vergleich zwischen Elon Musk und der US-Börsenaufsicht SEC im Streit um die Twitter-Übernahme offiziell bestätigt. Laut GMX äusserte die Richterin zwar erhebliche Bedenken gegen die Einigung, erklärte jedoch, dass ihr rechtlich kaum Spielraum geblieben sei, den Vergleich abzulehnen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Vorwurf, Musk habe beim Kauf von Twitter-Aktien im Jahr 2022 seine Beteiligung zu spät offengelegt. Dadurch soll er Aktien günstiger erworben und nach Angaben der SEC rund 150 Millionen Dollar eingespart haben.
Deutlich geringere Strafe als ursprünglich gefordert
Ursprünglich wollte die SEC erreichen, dass Musk die eingesparten 150 Millionen Dollar an geschädigte Anleger zurückzahlt. Im Mai 2026 einigten sich beide Seiten jedoch überraschend auf einen Vergleich.
Demnach wird nicht Musk persönlich belangt, sondern sein Vermögenstrust. Statt einer Rückzahlung muss dieser lediglich eine Zivilstrafe von 1,5 Millionen Dollar bezahlen. Das Geld fliesst dabei nicht an betroffene Anleger, sondern an den US-Staat.
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Richterin kritisiert Vergleich
Richterin Sparkle Sooknanan machte in ihrer Begründung deutlich, dass sie mehrere Punkte des Vergleichs kritisch sehe. Besonders störte sie, dass der Vermögenstrust erst kurz vor Abschluss des Verfahrens eingebunden wurde.
Dennoch betonte sie, dass Gerichte bei aussergerichtlichen Vergleichen nur eingeschränkt eingreifen könnten. Solange eine Einigung die gesetzlichen Mindestanforderungen erfülle, müsse sie genehmigt werden.
Streit um Twitter-Übernahme
Elon Musk hatte Twitter 2022 für rund 44 Milliarden Dollar übernommen und die Plattform später in X umbenannt. Die SEC warf ihm vor, durch die verspätete Offenlegung seines Aktienkaufs gegen Börsenregeln verstossen und sich dadurch einen finanziellen Vorteil verschafft zu haben.






