Die Kantonspolizei Bern hat am Wochenende vom 29. bis 30. August 2026 gemeinsam mit mehreren Partnerbehörden gezielte Kontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr durchgeführt. Dabei wurden 19 Fahrzeuge und 348 Personen kontrolliert. Insgesamt wurden 13 Fahrzeuglenkende angezeigt und fünf Fahrzeuge wegen verschiedener Verstösse stillgelegt.
Kontrollen mit mehreren Behörden
Die Kantonspolizei Bern führte die Kontrollen gemeinsam mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) durch. Unterstützt wurde die Aktion vom Migrationsdienst des Kantons Bern und vom Bundesamt für Verkehr (BAV).
Im Fokus standen insbesondere die Einhaltung des Zollrechts sowie die Betriebs- und Verkehrssicherheit von Fahrzeugen, die für den gewerbsmässigen Personentransport eingesetzt werden.
Insgesamt wurden 19 Fahrzeuge zur Kontrolle angehalten. Zudem unterzogen die Einsatzkräfte 348 Personen einer Personen- und Zollkontrolle.
58 Zollwiderhandlungen festgestellt
Bei den Kontrollen stellten die Behörden insgesamt 58 Zollwiderhandlungen fest. Dabei ging es unter anderem um nicht verzolltes Fleisch, Tabakwaren, Spirituosen und weitere Waren.
Drei Personen wurden aufgrund eines rechtswidrigen Aufenthalts festgenommen. Sie wurden nach der Kontrolle weggewiesen und mit einem Einreiseverbot belegt.
Zwei weitere Personen waren zu Ermittlungszwecken ausgeschrieben. Sie konnten nach Abschluss der entsprechenden Abklärungen aus der Kontrolle entlassen werden.
Bei einer weiteren Person stellten die Einsatzkräfte einen gefälschten beziehungsweise verfälschten Führerausweis sicher. Zudem wurden bei zwei Personen Drogen sichergestellt und entsprechende Rapporte wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz erstellt.
Fünf Fahrzeuge stillgelegt
Auch im Bereich des Strassenverkehrsrechts wurden zahlreiche Verstösse festgestellt. 13 Fahrzeuglenkende wurden unter anderem wegen fehlender Betriebssicherheit, schwerwiegender Manipulationen, Arbeits- und Ruhezeitwiderhandlungen, Überlastung und weiterer Widerhandlungen zur Anzeige gebracht.
Sieben Fahrzeuglenkende werden durch das Bundesamt für Verkehr wegen Verstössen gegen Bestimmungen zu Lizenzen oder Bewilligungen verzeigt.
Bei drei Fahrzeugen wurde die Weiterfahrt aufgrund von Widerhandlungen gegen die Schweizerische Chauffeurverordnung verhindert. Zwei weitere Fahrzeuge wurden sichergestellt, wobei die Fahrzeugausweise und Kontrollschilder eingezogen wurden.
Die Kontrollen dienten insbesondere dazu, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im grenzüberschreitenden und gewerbsmässigen Verkehr zu überprüfen.





